Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 48

cc) Interessenabwägung

Оглавление

Nach § 34 S. 1 StGB müsste nun jedoch das geschützte Interesse, hier also das Interesse des B, dem möglicherweise zweiten, tödlichen Schlag zu entkommen, das beeinträchtigte Interesse, also das Interesse des R auf seine körperliche Unversehrtheit, wesentlich überwiegen. Vergleicht man die beiden Rechtsgüter, so ist festzustellen, dass das geschützte Rechtsgut Leben das beeinträchtigte Rechtsgut körperliche Unversehrtheit wesentlich überwiegt.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

Подняться наверх