Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 49

dd) Angemessenheit

Оглавление

Schließlich müsste die Beeinträchtigung der Rechtsgüter des R aber nach § 34 S. 2 StGB auch angemessen gewesen sein. Dies ist anhand der Gesamtrechtsordnung zu bewerten. Vorliegend bestehen jedoch keinerlei Zweifel an der Angemessenheit des Verhaltens des B.

Klausurhinweis: Die Angemessenheit nach § 34 S. 2 StGB ist nicht gleichbedeutend mit der Interessenabwägung des § 34 S. 1 StGB und darf auch nicht verwechselt werden mit der aus dem Eingriffsrecht bekannten Angemessenheitsprüfung in der Verhältnismäßigkeit.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

Подняться наверх