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Ergebnis: Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (–) Ausformulierte Lösung Strafbarkeit von H nach § 212 Abs. 1 StGB

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H könnte sich wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er O gegen den Kopf trat.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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