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H. Zusammenfassung

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Der GHEU ist das nach Art. 19 I EUV innerhalb der EU zuständige Rechtsprechungsorgan. Das Organ besteht aus dem EuGH, dem EuG und bis 2016 dem GöD als bislang einzigem Fachgericht. Wichtige Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des GHEU finden sich in den Art. 251 ff. AEUV sowie der GHEU-Satzung und den Verfahrensordnungen der Gerichte.

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Der GHEU ist für die enumerativ in den EU-Verträgen aufgelisteten Verfahren zuständig (Art. 19 III AEUV), wenn diese durch die Verfahrensbeteiligten eingeleitet werden. Die sachliche Zuständigkeitsverteilung zwischen dem EuGH und dem EuG regelt Art. 256 AEUV unipolar für das EuG, die Zuständigkeiten des EuGH ergeben sich unter Beachtung abweichender Sonderzuweisungen in der GHEU-Satzung im Umkehrschluss. Das GöD war ausschließlich für dienstrechtliche Streitigkeiten der EU-Bediensteten zuständig.

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Vor dem EuGH unterteilen sich die Verfahren in eine Einleitungsphase, das schriftliche und das mündliche Verfahren sowie den Abschluss durch Entscheidung. Sie werden durch die VerfO-EuGH näher ausgestaltet. Die Auslegungsmethoden, die der EuGH zur Entscheidungsfindung anwendet, entsprechen im Wesentlichen dem klassischen Auslegungskanon aus Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck. Die teleologische Auslegung unter Berücksichtigung der praktischen Wirksamkeit (effet utile) des Unionsrechts ermöglicht dabei eine dynamische Fortentwicklung des Unionsrechts.

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Der andauernde Reformprozess am GHEU zielt darauf ab, die Verfahrensrückstände zu beseitigen und die Verfahrensdauer zu verkürzen. Die Anzahl der Richterstellen am EuG wird verdoppelt, gleichzeitig wurde das GöD abgeschafft und seine Zuständigkeit dem EuG zugeschlagen. Kritische Stimmen mahnen jedoch an, das eine bloße Erhöhung der Richterzahl die Verfahrensrückstände des GHEU nicht zwangsläufig beseitigt. Weitere Reformen, wie z.B. die Schaffung eines Fachgerichts im Bereich des geistigen Eigentums oder die Verbesserung der internen Arbeitsabläufe erscheinen dringend notwendig. Zudem wird auch die parlamentarische Mitwirkung an der Richterauswahl zur Erhöhung der demokratischen Legitimität erwogen.

Vertiefende Literatur:

Alemanno/Pech, Thinking Justice outside the Docket: A Critical Assessment of the Reform of the EUʼs Court System, Common Market Law Review 2017, 129 ff.; dies., EU Judge Dehousseʼs Farewell Address to the CJEU, 27.10.2016, http://eulawanalysis.blogspot.de/2016/10/eu-judge-dehousses-farewell-address-to.html (1.5.2018); dies., Reform of the EUʼs Court System: Why a more accountable – not a larger – Court is the way forward, 17.7.2015, http://verfassungsblog.de/reform-of-the-eus-court-system-why-a-more-accountable-not-a-larger-court-is-the-way-forward/ (1.5.2018); Berrisch, Die neue Verfahrensordnung des EuGH – Verfahrensbeschleunigung auf Kosten des Anhörungsrechts, EuZW 2012, 881 ff.; Dittert, Die neue Verfahrensordnung des EuGH, EuZW 2013, 726 ff.; Everling, Rechtsschutz in der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon, EuR 2009 Beiheft 1, 71 ff.; Geyer/Puls/Ullmann, Brexit: Zugänglichkeit der EU-Schiedskonvention und des EuGH nach dem EU-Austritt eines Mitgliedstaates, IStR 2017, 881 ff.; Hakenberg, Zur Reform am Gerichtshof der Europäischen Union, ERA Forum 2015, 563 ff.; Hoffmann, Der Gerichtshof der Europäischen Union – re-organisiert, EuR 2016, 197 ff.; Klinke, Entwicklungen in der EU-Gerichtsbarkeit, EuR 2012, Beiheft 1, 61 ff.; Kotzur, Neuerungen auf dem Gebiet des Rechtsschutzes durch den Vertrag von Lissabon, EuR 2012, Beiheft 1, 7 ff.; Mächtle, Die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union, JuS 2014, 508 ff.; Miller (Hrsg.), Brexit Suppplement, (17) 2016 German Law Journal, 1 ff., Müller, Die Errichtung des Europäischen Patentgerichts – Herausforderung für die Autonomie des EU-Rechtssystems?; EuZW 2010, 851 ff.; Müller-Graff/Scheuing (Hrsg.), Gemeinschaftsgerichtsbarkeit und Rechtsstaatlichkeit, EuR 2008 Beiheft 1; Pechstein/Drechsler, Die Auslegung und Fortbildung des Primärrechts, in: Riesenhuber (Hrsg.), Europäische Methodenlehre, 3. Aufl., 2015, 125 ff.; Peers, Building the EU Judicial System: Politicians 1, (Judicial) Architects 0, 23.11.2014, http://eulawanalysis.blogspot.de/2014/11/building-eu-judicial-system-politicians.html (1.5.2018); Pernice, Die Zukunft der Unionsgerichtsbarkeit, EuR 2011, 151 ff.; Reithmann, Europäisches Dienstrecht und Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union: Überblick über die letzten zehn Jahre, ZBR 2015, 217 ff.; Saurer, Die einheitsstiftende Funktion des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, RW 2016, 26 ff.; Stotz, Die Rechtsprechung des EuGH, in: Riesenhuber (Hrsg.), Europäische Methodenlehre, 3. Aufl., 2015, 491 ff.; Thiele, Das Rechtsschutzsystem nach dem Vertrag von Lissabon – (K)ein Schritt nach vorn?, EuR 2010, 30 ff.; Wägenbaur, Neue Richter am EuG – aus eins mach zwei, EuZW 2015, 889 ff.; ders., Satzung und Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union, 2. Aufl. 2017.

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