Читать книгу Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Hans Haarmeyer, Christoph Hillebrand - Страница 14
A. Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamens
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Inhaltlich richtet sich dieses Werk entsprechend seiner im Titel ausgedrückten Widmung nach dem Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamen entsprechend § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV; Stand vom 6. Februar 2019). Es sind dies laut Referenzrahmen folgende funktionsbezogene Kompetenzen:
Erläuterung der Skalierung: A = Grundwissen B = Verständnis C = Anwendung D = Analyse E = Synthese F = Bewertung | Zugangsprüfung Master-Studium | Masterabschluss/ WP Examen | |
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Wirtschaftsrecht | |||
1. | Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, insb. Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht, Grundzüge des Arbeitsrechts | C | F |
Grundzüge des internationalen Privatrechts, insb. Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht | A | D | |
2. | Handelsrecht, insb. Handelsstand und -geschäfte einschließlich internationalem Kaufrecht | C | F |
3. | Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen), Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarktrechts | B | F |
4. | Umwandlungsrecht | A | F |
5. | Grundzüge des Insolvenzrechts | A | F |
6. | Grundzüge des Europarechts | A | D |
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Die Darstellung enthält hinsichtlich der funktionsbezogenen Kompetenzen sechs Kompetenzausprägungen, die jeweils am Ende der Lernphase vorliegen sollen.
– | A Grundwissen: Studierende kennen die wesentlichen Definitionen und können die herrschende Meinung wiedergeben. |
– | B Verständnis: Studierende können das Wissen ordnen und es systematisch wiedergeben. Probleme werden erkannt. |
– | C Anwendung: Studierende können das erworbene Wissen anwenden und eigene Berechnungen sowie Interpretationen erstellen. Einzelfälle können angemessen gelöst werden; die Ergebnisse können ausgewertet werden. |
– | D Analyse: Studierende können komplexe Problemstellungen erkennen und auf Basis der erworbenen Erfahrung analysieren. |
– | E Synthese: Studierende können korrigierend in Prozesse eingreifen, neue Vorgehensweisen entwickeln und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Dazu gehört auch die Fähigkeit, die eigene Leistung angemessen darzustellen und lösungsorientiert weiterzuentwickeln. |
– | F Bewertung: Studierende können Werturteile abgeben, Vergleiche heranziehen und richtige Schlussfolgerungen ziehen. Sie können Prognosen erstellen und die eigenen Aussagen rechtfertigen. |
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Die von der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlichten Klausuren des Prüfungsgebietes Wirtschaftsrecht wurden für dieses Handbuch ausgewertet.
Ziel des Handbuches ist es, die Kompetenz zu fachlicher Synthese und zur Bewertung von Lösungsmöglichkeiten durch Verknüpfung der Inhalte untereinander und mit den Vorgaben aus anderen betrieblichen Unternehmensfunktionen zu fördern. Die Darstellung erfolgt weitgehend anhand von Problemstellungen aus ganz unterschiedlichen Unternehmenszusammenhängen. Dadurch kann der Stoff gerade auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung nicht zuletzt im Rechnungswesen und in der Besteuerung behandelt werden.
Großer Wert wird schließlich auf Gestaltungsmöglichkeiten gelegt. Und zwar nicht durch bloßes Nebeneinanderstellen von Alternativen, sondern dadurch, dass herausgearbeitet wird, von welchen Tatsachen und wirtschaftlichen Zielen ihre Bewertung abhängt. Die Arbeit am (wirtschaftlichen) Sachverhalt, die Tatsachenermittlung und die Feststellung des wirtschaftlich Gewollten, ist mindestens ebenso wichtig, wie die darauf aufbauende Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung.
§ 1 Vorbemerkung › B. Warum Recht im Wirtschaftsprüfungsexamen?