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C. Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers

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Vertiefte gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Kenntnisse einschließlich solcher des Konzern- und Umwandlungsrechts als Teile des Gesellschaftsrechts sind für den (angehenden) Wirtschaftsprüfer besonders wichtig. Beide Rechtsgebiete bilden zusammen mit dem Handelsrecht und dem Bürgerlichen Recht die Grundlage seiner Berufstätigkeit. Unverzichtbar sind ebenso insolvenzrechtliche Kenntnisse etwa in Bilanzierungsfragen.

§ 1 Vorbemerkung › C. Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers › I. Identifikation und Beantwortung von Rechtsfragen

Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen

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