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Karl Johann Friedrich Ebert Pfarrer in Waldmannshofen 1765–1788

Ausgewählte Akten des Hochfürstlich Brandenburg-Onolzbachischen Consistoriums.

Vorbemerkung von Friedrich Ebert

Die folgenden Urkunden sind einem Aktenbande des Konsistoriums, nunmehr Landeskirchenrates, in Ansbach entnommen. Dieser Band mit dem Titel: Actorum Volumen III die Pfarr Waldmannshofen betr. ab Anno 1758 usque ad Annum 1793, Nr. 158/964, ist ein Folioband von etwa 9 cm Stärke. Ich fand ihn 1924 in der Registratur des Konsistoriums, wo er in stiller Ruhe liegt, da die Pfarrei längst württembergisch geworden ist. Zum besseren Verständnis der folgenden Blätter sind einige Vorbemerkungen am Platze.

Das Markgräfliche Consistorium bestand aus 5 Räten und bearbeitete die Kirchen- und Schulangelegenheiten und die Ehestrittsachen. Die für das Consistorium und die übrigen Landeskollegien bestimmten Ämterberichte wurden in eben der Form und mit eben den Curialien ausgestattet, als wenn sie unmittelbar für den Landesfürsten gehörten, weil diese die höchste Person repräsentierten. (Joh. Bernh. Fischer, Beschreibung des Burggraftums Nürnberg unterhalb des Gebürgs I, S. 266f. Anspach 1787.) In Angelegenheiten, welche seine Zuständigkeit überschritten, hatte das Konsistorium Anzeige an den I. Senat der Hochfürstl. Regierung zu machen. Daraus ergab sich folgender Instanzenzug: Pfarramt – Dekanat – Konsistorium – Regierung. Schriftstücke, die von einer Stelle zur andern liefen, wurden regelmäßig mit einem Begleitschreiben versehen. Die flüchtig geschriebenen Entwürfe solcher Begleitschreiben, welche den Inhalt des Hauptschreibens oft nur dürftig andeuten, bilden im Akt die Spur solcher Durchläufe. Gelegentliche Bemerkungen verraten aber, daß diese Entwürfe nicht immer im Akt eingeheftet wurden. Außerdem kamen viele Beilagen trotz erbetener Rücksendung von der Regierung nicht mehr zum Konsistorium und in den Akt zurück. Die Konsistorialakten liefern also nur ein lückenhaftes Bild der Vorgänge, das aus den Akten der Regierung, des Dekanats und des Pfarramtes, soweit solche noch vorhanden sein sollten, ergänzt werden könnte. Immerhin geben die Akten reichlich Auskunft über die amtlichen Sorgen, welche unsern Vorfahren auf seinem schwierigen Posten quälten und die man trotz der Trockenheit der Aktenstücke mit Teilnahme verfolgt.

Die Schwierigkeiten beruhten auf den verzwickten konfessionellen und staatlichen Verhältnissen. Die Bevölkerung von Waldmannshofen war zum Teil evangelisch, zum Teil katholisch. Landesherr war der katholische Graf von Hatzfeld, der im Schloß als Vertreter der weltlichen Macht einen Verwalter sitzen hatte, kirchlicher Oberherr der Evangelischen, daher Inhaber der vielumstrittenen Episcopal- und Parochial-Gerechtsame, war der Markgraf zu Ansbach und sein „Diener“ war der Pfarrer. Er hatte auf Grund eines alten Vertrages mit dem Bistum Würzburg auch bei den katho – lischen Ortseinwohnern die Taufen, Trauungen und Beerdigungen zu vollziehen. während in dem eingepfarrten, gleichfalls konfessionell gemischten Nachbarorte Sechselbach das umgekehrte Verhältnis bestand. Selbstverständlich hatte der Pfarrer mannigfache dienstliche Beziehungen zu der weltlichen Behörde, von der er ja auch einen Teil seines Einkommens bezog. Streitigkeiten und Reibungen waren bei dieser verwickelten Einrichtung, einem Kompromiß aus den kirchlichen Kämpfen des 17. Jahrhunderts, kaum zu vermeiden, und es ist bezeichnend, daß noch das letzte Blatt des Bandes, vom 13. Dez. 1793, „Gräfl. Hatzfeldische Eingriffe in die diess. Episcopal-Gerechtsame“ betrifft.

Die Akten sind fortlaufend numeriert nach der Reihenfolge des Eingangs. In der folgenden Sammlung ist diese Reihenfolge nicht durchweg eingehalten, zur Wahrung des Zusammenhanges. Die Abschriften sind von Blatt 138 an nach dem Original gemacht, das mir im Juli 1925 nach Hof ausgehändigt wurde, unter einigermaßen genauer Einhaltung der alten Schreibweise, der Text der früheren Nummern beruht auf einer stenographischen Abschrift (Ansbach, April 1924), kann also auf buchstäbliche Treue keinen Anspruch machen.

Wapno (Salzhof) Mai 1941.

Friedrich Ebert.

Friedrich Ebert hat das Aktenmaterial zunächst handschriftlich in unlinierte Hefte abgeschrieben, diese dann zu einem Büchlein im Format 17 × 21,5 cm binden lassen und 1944 davon ein Typoskript mit drei Durchschlägen für seine Kinder gefertigt. Das Manuskript, das im Familienarchiv erhalten ist, differenziert – wie es die Originale vorgeben – deutsche und lateinische Sprache durch Kurrent- und lateinische Schrift. Dies konnte im Typoskript nicht wiedergegeben werden, wird aber hier nach dem Vorbild von Friedrich Eberts Manuskript wiederhergestellt, indem lateinische Worte und Phrasen sowie einige Eigennamen durch Kursivierung kenntlich gemacht sind.

Christoph Weißer

Familien-Erinnerungen aus vergangenen Jahrhunderten

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