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Actorum Volumen III die Pfarr Waldmannshoffen betrf. ab Anno 1758 usque ad Annum 1793

[fol. 115]An des Herrn Markgrafen zuBrandenburg Hochfürstl. Dchl.

Durchlauchtigster Fürst, gnädigster Fürst und Herr!

Ew. Hochfürstl. Durchlaucht habe anmit gehorsamst unverhalten sollen, was gestalten der bisherige Pfarrer zu Waldmannshofen H. Christoph Christian Schaudig von den Allerhöchsten in die Ewigkeit abberufen worden. Da nun bei einem jeden Erledigungsfalle das Jus Patronatus et Collaturae [Patronats- und Übertragungsrecht] zu der Waldmannshofer Pfarrei bekanntlich mir zusteht, folgsam obliegt, damit sothaner Pfarrei zur Consolation derer Eingepfarrten mit einem tüchtigen Subjecto bald wiederum besetzt werde, und der bisherige Caplan zu Schüpf H. Carl Johann Friedrich Ebert wegen seiner Geschicklichkeit, frommen und untadelhaften Lebenswandel sich bei mir besonders verdient gemacht, er auch zu Versehung dieser Pfarrei alle Fähigkeit besitzt. So habe Ew. Hochfürstl. Durchlaucht besagten Carl Johann Friedrich Ebert ad consuetum Examen et Confirmationem [zur üblichen Überprüfung und Bestätigung] hiemit unterthänigst praesentiren und zu der vorgedachten Pfarrei nominiren nicht weniger bitten wollen, denselben dem Herkommen gemäß zu den gewöhnlichen Pfarr Functionen habilitiren, besonders aber auf den unterm 6. Febr. 1649 errichteten Receß gnädigst anweisen zu wollen, der zu Ew. Hochfürstl. Durchlaucht Hulden und Gnaden mich gehorsamst empfehle und mit tiefschuldigsten Respect beharre

Ew. Hochfürstl. Durchlaucht

unterthänig gehorsamster

P. G. v. Hazfeld u. Gleichen32, Minister. Wien, den 20. Septemb. 1765.33

[fol. 116]Unterthänigstes BittenKarl Johann Friedrich Eberts, bisherig Gan-Erbschaftl.Caplans zu Unter Schüpf, um gnädigste Confirmation und Investitur zu und bey der von Illustrissimo Patrono [dem hochangesehenen Patron] conferirten Pfarrei Waldmannshofen.

Durchlauchtigster Markgraf, Gnädigster Fürst und Herr!

Eu. Hochfürstl. Durchlaucht geruhen gnädigst, mich mit diesem unterthänigst vortragen zu lassen, daß, nach dem im abgewichenen Monat erfolgten tötlichen Eintritte des bisherigen Hr. Pfarrer Schaudig zu Waldmannshofen, Ihro, des Herrn Grafen von Hazfeld und Gleichen, meines gnädigen Grafen und Herrn, Hochgräfl. Excellenz als Patronus [Schutzherr] dasiger Pfarrei, mich zu einem künftigen Pfarrer und Seelsorger daselbst ordentlicher Weise zu berufen die Gnade gehabt, auch ein dieserwegen ausgefertigtes unterthänigstes Präsentationsschreiben Eu. Hochfürstl. Durchl. devotest zu überbringen mir anbefohlen. Da nun gedachte Pfarrei zu Waldmannshofen von Eu. H. D., als hohen Episcopo [Bischof] daselbst, ebenfalls abhängt, so unterfange ich mich Höchstdenenselben mit der unterthänigsten Bitte mich zu nahen, daß Eu. H. D. in höchsten Gnaden geruhen wollen mir die hohe Confirmation und Investitur zu diesem verledigten Amte huldreichst angedeihen zu lassen.

Sothane hohe Gnade werde nicht nur mit dem respectuosesten Dank erkennen, sondern auch durch des Allerhöchsten Hilfe allen Fleiß anwenden, denen mir obliegenden Pflichten in allen Stücken ein Genüge zu leisten. Der ich zu Ew. H. D. höchster Gnade mich unterthänigst empfehle und mit devotestem Respect verharre

Eu. Hochfürstln. Durchlaucht

unterthänigst gehorsamster Knecht

Karl Johann Friedrich Ebert.

[fol. 117]

Der Caplan Ebert zu Unterschüpf hat von dem Herrn Grafen von Hazfeld anliegendes Präsentations Schreiben zur Pfarr Waldmannshofen mir überreichet. Ietzt angezogenes Schreiben ist dem substantiellen Inhalt eines dem abgelebten Pfarrer Schaudig am 29. Dec. 1732 eingehändigten präsent. Schreibens gleichförmig, somit wird andermz [?] voriges eine respectuosesten Anzeige zu begreifen, nicht weniger zu absolviren seyn, weswegen dem aufwartendenpraesentato [Vorgeschlagenen] zu seiner Abfertigung rufen will. o d. 12. oct. 1765.

[Unterschrift:] Jung.

Da das praesent. Schreiben seine Richtigkeit hat, so beruht es meines Erachtens blos auf dem examine und der Probpredigt, die der denominatus [Benannte] zu erstehen hat. Er glaubt, da er schon 8 Jahr in officio [im Amt], und bereits examiniret, so würde man ihn aus Gnaden des ersteren überheben. Ich gab ihm die Antwort, daß er erstlich ein testimonium [Zeugnis] über sein erstes examen beibringen und sodann ein memoriale [Eingabe, Gesuch] übergeben müsse, ob ihm solches ex gratia [gnadenhalber] und ohne consequenz oder prejudiz möchte nachgesehen werden. Dies versprach er und meines Erachtens könnte er nun bedeutet werden nach Hause zu gehen und sich wegen des examinis und der Probepredigt ferneren Befehles gewärtigen. Der Nachsitz währt noch ein halbes Jahr und in währender Zeit kann alles in deliberation gezogen und er durch das Decanat Uffenheim des weiteren bedeutet werden.

[Unterschrift:] Kerbel.

Ich glaube allerdings, daß dem Caplan Ebert zu bedeuten sey, sich wieder nach Hause zu verfugen. In Ansehung der übrigen zu überlegenden Punkte könnte in nächster Session mündlich berathschlagt werden.

[Unterschrift:] Lith.

Den Caplan Ebert habe ich schon zum Voraus gesagt, er werde diesmal wieder nach Hause gehen und warten müssen, bis er wiederum berufen würde. Da er nun Lust hat mit der Wittib sich abzufinden und etwa in 2 Monaten aufzuziehen, so könnte in nächster Session das weitere beschlossen werden.

[Unterschrift:] Bachmann. Conform. Bomhard.

Ich weiß nicht was bey nächster Session vorpuncte zu überlegen seyn sollen? Maßen die actapriora [Akten der Vergangenheit] das Sprachrohr seyn müssen, von welchen kein Ausweg gefunden werden kann. Hr. Secret. Weiß beliebe demnach bey künftiger Session die acta vor mein Ort zu legen, welche als der Leitfaden anzusehen sind, und der praesentatus [Vorgeschlagene] iezo nach des Herrn Stadtpfarrers [unleserlicher Name] heimzuweisen ist.

[Unterschrift:] Jung.

[fol. 119]Bitte in Betreff eines nochmaligenExaminis theol. bey der Hochfürstl. Onolzb. Confirmation in die Pfarrei Waldmannshofen.

Durchlauchtigster Markgraf, gnädigster Fürst und Herr!

Daß Eu. Hochfürstl. Durchlaucht auf mein beschehenes unterthänigstes Ansuchen mich in der Gräflich Hazfeldischen Patronats Pfarrei Waldmannshofen, zu welcher ich devotest angezeigtermaßen in behöriger Ordnung, den Beruf erhalten, durch höchstderoselben höchstlöbliches Consistorium, von hoher Episcopal-Herrschaft wegen confirmiren und darauf investiren zu lassen, gnädigst geruhen werde, lebe ich allerdings der unterthänigsten zuversichtlichen Hoffnung.

Da es nun sonsten herkömmlich, daß ein Candidatus Ministerii [Kandidat für ein Dienstverhältnis] vor Antretung eines geistlichen Amtes in dem, was zu pflichtmäßiger Verwaltung desselben erforderlich ist, öffentlich examiniret und geprüft werde, bey mir aber, laut beygefügten glaubwürdigen Zeugnis, solches vor 6 Jahren bey Antretung meines ersteren geistlichen Amtes in dem Ganherrschaftlichen Marktflecken Schüpf allbereits geschehen ist:

So ergeht an Eu. Hochfürstl. Durchlaucht hiedurch meine weitere unterthänigste Bitte, daß Höchstdieselben es hiebey wie solches auch sonsten in dergleichen Fällen gebräuchlich, jedoch ohne einig submisseste Maßgabe oder Verletzung derer einem Hochfürstlichen Hochlöblichen Consistorio auch hierunter zukommenden Gerechtsamen gnädigst bewenden zu lassen fürstmildigst geruhen möchten.

Mit unterthänigsten Respect anbey vollkommen beharrend

Durchlauchtigster Markgraf, gnädigster Fürst und Herr!

Eu. Hochfürstl. Durchlaucht

unterthänigst gehorsamster Knecht

Carl Johann Friedrich Ebert.

Schüpf, den 19. Oktobr. 1765.

[fol. 120]

Welchermaßen Herr Carl Johann Friedrich Ebert, in die 8 Jahr lang gewesener ganerb-herrschaftlich-gemeinsamer Evangelischer Caplan zu Unter-Schüpf, in anno 1757 bevor Antretung solch geistlicher Function vor einem von Kirchenherrschaft wegen hiezu niedergesetzten Consistorio, Ritu ecclesiastico [nach kirchlichem Brauch], ordentlich examiniret und dessen Lehrsätze der formulae concordiae [Eintrachtsformel] und anderen libris symbolicis [Symbolische Bücher; Glaubenssätze] gemäß, so fort er Herr Ebert durchaus für orthodox- und überhaupt zu Führung eines evangelisch-geistlichen Lehramtes für genugsam tüchtig erfunden worden sey: ein solches wird nicht nur von seiten des hiesigen ganherrschaftlichen Amtes und aus denen zu Unterschüpf vorhandenen Pfarracten von mir vom diesmalig hieselbstigen ersten Seelsorger und Pfarrer, sondern auch von uns den Übrigen endesbenannten, als damals gewesenen Consistorial-Assessoribus und resp. Co-examinatoribus [Mitprüfer], der Wahrheit zu Steuer hierdurch in Fidem [gewissenhaft] pflichtmäßig beurkundet.

Unter Schüpf d. 17. Octobris 1765.

[5 Unterschriften mit beigedrückten Siegeln]

[fol. 121]Decretum. An den dermalig gewesenen ganherrschaftlich gemeinschaftlichen Caplan, nun designirten Brandenburgischen Pfarrer Ebert zu Waldmannshofen, dessen allhier abzuleistende Prob-Predigt betr. d. d. 1. Nov. 1765.

Dem dermaligen gewesenen ganerbherrschaftlich gemeinschaftlichen Caplan zu Unterschüpf, nun designirten Brandenburgischen Pfarrer zu Waldmannshofen Karl Johann Friederich Ebert, wird auf eingereichtes Memoriale commandito [angefordertes Denkschreiben] hiemit zur desolation angefüget, daß nachdeme demselben das sonst gewöhnliche Examen, welches er nach beygebrachtem Attestato allbereits bestanden hat, ohne künftige Consequenz kraft dieses erlassen wird, also demselben auf den 29. Nov. hieher sich verfügen und über die gewöhnliche Feiertags Epistel Rom. X 10–18 andern Tages darauf den 30. Nov. in der allhiesigen Stiftskirche nachmittag die herkömmliche Probpredigt ablegen wolle, das Concept aber vorher zur Einsicht vorlegen solle.

Sigl. und erl. Onolzbach d. 1. Nov. 1765.

[fol. 122]Protocollum Consistoriale. Actum Onolzbach den 2. December 1765. Im hochfürstl. Consistorio.

Nachdeme der von dem Herrn Grafen zu Hazfeld qua Patrono [in seiner Eigenschaft als Schutzherr], zu der durch erfolgtes Absterben des weyl. Pfarrer Schaudigs erledigten Pfarr Waldmannshofen Acceßmäßig hieher praesentirte und von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht unseren gnädigsten Fürsten und Herrn kraft des Höchstdenenselben bey dieser Pfarr Waldmannshofen competirenden Juris Episcopalis [bischöfliches Recht] gnädigst zu confirmirende jenseitige Caplan zu Unter Schüpf, Carl Johann Friederich Ebert, anheute im Hochfürstl. Consistorio allhier persönlich erschienen ist, als wurde selbiger nicht nur gewöhnlicher Maßen zum Handgelübde genommen, sondern auch zu treueifriger und pflichtverbundenster Verwaltung seines geistlichen Amtes und bezeugenden exemplarischen Lebenswandels, ingleichen zu sorgfältiger Beobachtung und Aufrechterhaltung der diesseits wohlhergebrachten Episcopal Gerechtsame behörig anvermahnet und angewiesen: welch allem er ohnabweichlich nachzuleben, stipulata manu [Handgelöbnis] angelobet, auch gegenwärtigen Protocollum eigenhändig unterschrieben hat.

Ut supra Carl Johann Friedrich Ebert, designirter Pfarrer zu Waldmannshofen.

[fol. 123]Unterthänigste Anzeige des Hochfürstl Consistorii, die gdgst. gefällige Confirmation des von dem Herrn Grafen von
nebst einem Praesentations Schreiben.Hazfeld, qua Patrono, auf die erledigte Pfarr Waldmannshofen hieher praesentirten Caplan Ebert zu Unterschüpf betreffend.

Durchlauchtigster etc.

Ew. geruhen ab dem hier devotest anliegenden Schreiben gndgst. zu ersehen, welcher gestalten auf erfolgtes Absterben des Pfarrers zu Waldmannshofen, Christoph Christian Schaudigs, zu dieser erledigten Pfarr der Herr Graf von Hazfeld, qua Patronus, den jenseitigen Caplan zu UnterSchüpf, Carl Johann Friederich Ebert, Receßmäßig berufen und hieher gewöhnlichermaßen praesentirt habe. Wenn nun Ew. bey sothaner Pfarr Waldmannshofen das Jus Episcopale et Confirmandi zusteht, der praesentirte neue Pfarrer Ebert auch rat. seines zu gedachten UnterSchüpf in dem hiezu niedergesetzten Consistorio in anno 1757 erstandenen Examinis, nicht nur ein beglaubigtes Attestatum beygebracht, sondern auch vorgestrigen Feiertag Andreae [30. 11.] in der allhiesigen Stiftskirche nachmittags die gewöhnliche Probpredigt mit gutem Beifall abgelegt hat, mithin an demselben kein Aussag zu machen ist; als beruhet bey Ew. gdgst. Entschließung, den vorerwähnten praesentirten Pfarrer Ebert auf die Pfarr Waldmannshofen nunmehro per Decretum zu confirmiren, dann zu dessen künftiger Installation nach Erledigung des Pfarrer Schaudigsch. Nachsitzes, das erforderliche Praesentations-Schreiben an das Oberamt, Decanat, Casten- und VogtAmt Uffenheim ergehen, auch daß die Gräfl. Hazfeldischen Beamten bey der Einsetzung des Pfarrers mit dazugezogen werden möchten, gdgst. verfügen zu lassen, die wir in der vollkommensten Ehrfurcht lebenslang beharren,

Onolzbach d. 2. Decembr. 1765.

Jung – Lith – Kerbel – Bachmann – Bombard

[fol. 129]Copia Vidimata Decreti [Beglaubigte Kopie des Dekrets]. Zum Hochfürstlichen Consistorio.

Seine Hochfürstl. Durchleucht, Unser gnädigster Fürst und Herr Confirmiren, kraft des Höchst-Ihro zustehenden Juris Episcopalis [bischöflichen Rechts], den von dem Herrn Grafen von Hazfeld, qua Patrono, zur Pfarrei Waldmannshofen Receßmäßig berufenen und präsentirten bisherigen Caplan zu UnterSchüpf Carl Johann Friedrich Ebert und wollen, daß derselbe nach Endigung des Schaudigischen Nachsitzes, installirt und das Praesentations Schreiben, dem Herkommen gemäß, ausgefertigt, auch das sonst Gewöhnliche ab Seiten des Hochfürstl. Consistorii veranstaltet werde.

Signatum unter seiner Hochfürstl. Durchleucht höchsten Unterschrift Onolzbach, den 10. Decembris 1755.

Alexander MzB.34

Concordat cum originali [stimmt mit dem Original überein]. Signatum, unter hievorgedruckt Hochfürstl. Geheimen Insiegel, Onolzbach, den 14. Decembr. 1765.35

[fol. 139][Bericht des Decanes von Uffenheim an das Consistorium über die Installation in Waldmannshofen.] praes. 15. Apr. 1766.

Durchlauchtigster Markgraf, Gnädigster Fürst und Herr!

Es ist die, nach dem unterm 2. April zum Oberamt und Decanat eingekommenen Praesentations-Decret, anbefohlene Investitur des Pfarrers zu Waldmannshofen, Carl Johann Friederich Eberts auf folgende Art feierlich vollzogen worden.

Sonntag Miseric. Dom. d. 13. april fuhr ich mit der Capituls-Chaise in Begleitung derer beiden hiesigen Beamten Castner Jungs und Rat und Stadtvogt Schmidts nebst dem Actuario Jacobäus mit der Oberamtskutsche, früh um 6 Uhr von hier ab, und kamen 8 Uhr in Waldmannshofen an, stiegen in dem dasigen Pfarrhaus ab. Wir ließen sogleich unsere Ankunft bei dem Gräfl. Hazfeldischen Beamten Degen melden. Es hatte sich bei ihm schon Tags vorher der Hazfeldische Rat und Amtmann Hertlein von Unternschüpf eingefunden, dem ich auch gewöhnlichermaßen 8 Tag vorher von der feierlichen Investitur Nachricht gegeben habe. Nachdem beede Gräflich Hazfeldischen Beamten zu uns ins Haus gekommen waren, so ließ ich den Gottesdienst um ½ 9 Uhr angehen. Der neue Pfarrer Eberth wurde von mir und Castner Jung geführet; dem folgte Rath und Stadtvogt Schmidt von den beiden geistlichen Assistenten, dem Pfarrer Vogtherr in Holtzhausen und Pfarrer Frey zu Reinsbronn begleitet, nach solchen ging der Hazfeldische Rat und Amtmann Hertlein geführet von dem Verwalter Degen zu Waldmannshofen und dem diesseitigen Actuario Jacobäus. Dem folgte der Hazfeldische Schultheiß, beede Gotteshausmeister und sämtliches geräth. Der Anfang des Gottesdienstes wurde mit dem Liede gemacht: Allein Gott in der Höh sey Ehr, Pfarrer Frey verlas die Eingangs Collecte nebst der ordentlichen Sonntags Epistel in dem Altar. Nachdem wurde gesungen: Der Herr ist mein getreuer Hirt, Pfarrer Vogtherr verlas den ersten Teil aus der 2. ep. an den Tim. II 1–16 zur zweiten Action. Hierauf wurde musiciret; nach geendigter Music bestieg ich Decanus die Cantzel und predigte über das gewöhnliche Sonntags Evangelium, und nahm den Hauptsatz zum Vortrag: Die genaueste Vereinigung eines solchen Hirten mit seiner anvertrauten Gemeinde nach dem Sinne Gottes. I. Den Abriß eines Seelenhirten nach dem Vorbild Jesu. II. Die Eigenschaften der Gemeinde nach dem Befehl Jesu über ihn. Nach geendigter Predigt wurde das Lied gesungen: In allen meinen Thaten, bey dem letzten Vers trat ich Decanus in den Altar, vor mir bey dem Eintritt stand Investiendus [der Einzusetzende] mit beeden geistlichen Assistenten, zur Rechten beede hiesige Beamte nebst dem Actuario, zur linken Hand der Hazfeldische Rat und Amtmann Hertlein nebst dem Verwalter Degen. Ich nahm zum Grund der Rede die Worte Pauli I. Cor. IV 2 Man suchet nicht mehr an einem Haushalter, denn daß er treu erfunden werde; da ich mich bey geendigter Rede auf das Hochfürstl. Praesentations-Rescript bezog, so wurde auch solches vom Actuario öffentlich vorgelesen. Wir traten wieder auf die angewiesene Stelle. Hierauf wurde gesungen: Ach bleib mit deiner Gnade, und mit der Collecte vor getreue Prediger der heilige Actus geschlossen. Wir gingen in obiger Ordnung zurück in das Pfarrhaus, ich ließ die beede Gotteshausmeistere nebst dem Schulmeister dem neuen Pfarrer Handgelübde thun und übergab dem Pfarrer die Consignation derer Pfarracten mit dem Bedeuten, daß er sollte eine neue verfertigen. Hierauf eröffnete und resignirte das Pfarracten behalterlein und fand dabey, daß der dasige Verwalter Degen, nach erfolgter zweiter Abreißung des Siegels solches nicht weiter besiegelte, sondern dem Decanat die obsignatur völlig eingeräumet habe. Wir nahmen nach dem Vorgang die Receßmäßige Investitur Mahlzeit ganz vergnügt ein und fuhren abends 4 Uhr wieder ab.

Welches mit unterthänigster Devition vermelden und mit submissesten Respect lebenslang beharren wollen

Eu. Hochfürstl. Durchlaucht

unterthänigst treugehorsamster Diener

M. Georg Friederich Webel.

Uffenheim d. 14. april 1766.

[fol. 138]Unterthänigste Anzeige des Hochfürstl. Consistorii, die von dem Hazfeldischen Beamten zu Waldmannshofen angefangene Neuerung bey Abhör der heyligen Rechnung betreffend d. d. 31. May 1771.

Ew. werden aus beyliegenden Uffenheimer Dekanatsbericht und deßen Beylage des mehreren gdgst. zu ersehen geruhen, was für Beschwerung der Pf. Ebert zu Waldmannshofen über einige Neuerungen, weiche von dem dermaligen Hazfeldischen Beamten angefangen worden und wodurch die Abhör der heiligen Rechnungen erschweret, auch sonst allerlei Unordnung und Verwirrungen dadurch veranlaßet werden, führet. Da war neml. bey Abhörung der heiligen Rechnungen von je her gebräuchlich, daß der jederzeitige Pfarrer des Orts in beiden Exemplaren, und zwar im Namen der höchsten Episcopal-Herrschaft sich zuerst unterschrieben, wie solches aus denen von ältesten Zeiten her vorhandenen Rechnungen klar vor Augen lieget. Der jetzige Hazfeldische Beamte in Waldmannshofen aber hat bey Antritt des dermaligen Pfarrers ao. 1767 die Neuerung anfangen wollen, in den einen Exemplare sich zuerst zu unterschreiben, wodurch er den Grund zu mehreren Neuerungen und vernehmlich es dahin zu bringen sucht, daß künftig die heiligen Rechnungen nicht mehr im Pfarrhaus, sondern in dem Gräfl. Hazfeldischen Schloß abgehört worden. Da nun der neue Pfarrer sich hiezu nicht verstanden, so hat auch der Beamte keine Gemeinschaftl. Abhör mehr vorgenommen. Das Pfarramt wünschet dahero den baldigen Ausgang sowohl dieser als auch der übrigen die hiesigen Hochherrschaftl. Episcopal Gerechtsamen zu Waldmannshofen betreffenden Strittigkeiten.

[Schlußformel]

Zur Hochfürstl. Regierung, 1. Senat.

[fo1. 139]Unterthänigste Anzeige des Hochfürstl. Consistorii die noch immer andauernden Irrungen zwischen dem Pfarramt zu Waldmannshofen und dem dortigen Gräfl. Hazfeldischen Beamten, wegen Abhör der heiligen Rechnung, betreffend. d. d. 30. Aug. 1771.

Aus dem hier anliegenden Uffenheimer Decanats-Bericht nebst der Anzeige des Pfarrer Eberts zu Waldmannshofen werden Ew. des mehreren gdgst. zu ersehen geruhen, wie die Irrungen zwischen dem Gräfl. Hazfeldischen Verwalter und erstgedachtem Pfarr-Amt zu Waldmannshofen wegen gemeinschaftl. Besorgung des dortigen Heiligen noch immer andauern u. zum Verdruß der Pfarr, auch Nachtheil der diesseitig höchsten Episcopal Gerechtsamen immer größer werden, dahero der Pfarrer sich um so mehrers eine baldige gdgste. instruction erbittet, wie er sich bey fernerer Verweigerung der heiligen Rechnungs Abhör u. Erwählung eines HeiligenPflegers verhalten solle. Wir haben Ew. schon allbereits unterm 31. May curr. ai. [currentis anni: des laufenden Jahres] dieser Sache wegen unter gleichmäßig beygelegten Decanats-Bericht cum adjecto [mit Anlage] eine unterthänigste Anzeige erstattet, bishero aber noch keine gdgste Resolution erhalten; Höchstdieselben werden demnach die höchste Gnade haben u. eine gdgste Verordnung ergehen lassen, daß diesen immer mehrs einreißenden Unordnungen in balden möchte abgeholfen werden.

Wir verharren unter gehorsamster Rückerbittung der Communicatorum [Teilnehmer] mit profundestem Respect

Onolzb. d. 30. Aug. 1771.

Ew. unterschriebene

Jung– Lith – Bachmann – Bomhard

Zur Hochfürstl. Regierung 1. Sen.

[fol. 172]Gehorsamstes Pro Memoria [zur Erinnerung].

Es hat an dem leztern Jakobi-Tag [25. 7.] der zeitige Spital-Verwalter in Aub auf einem dahin gehörigen, aber in hiesiger Markung und Territorio völlig liegenden Acker, ohne die geringste Not blos weil dieser Feyertag bekanntlich ienseits nun aufgehoben ist, zu grosem Aergernis der hiesig Evangelischen Gemeinde, vormittag schneiden und den ganzen Nachmittag die Früchte, auch sogar durch darunter gewesene Evangelische Taglöhner von Freudenbach, einsamlen und heimführen laßen. Ich achtete daher für nöthig, durch meinen Schulmeister bey gedm. SpitalVerwalter selbst dagegen protestiren zu lassen; erhielte aber die trozige Antwort, daß er nach der Hochfürstl. Brandenb. Episcopalherrschaft in Waldmannshofen nichts zu fragen habe. Welches dann Eu. Hochwürden hierdurch gehorsamst anzeigen sollen.

WaldmannshofenKarl Johann Friederich Ebert.

d. 26. Jul. 1771

[fol. 140]Decretum pr. 28. Aug. 1771.

Zum Hochfürstl. Consistorio wird auf die sub 2. curr. [currentis: des laufenden (Monats)] anhero erstattete Anzeige, den von dem Würzburg. Spithal Verwalther zu Aub am letzten JakobiTag begangenen Unfug betr. der eingekommene Uffenheimer DecanatsBericht cum adj. mit Anfügen hierdurch remittirt, daß man wegen Geringfügigkeit der Sache bedenken trage ein ProtestationsSchreiben solcherhalben nach Würzburg zu erlaßen, vielmehr vor räthlich halte, den Vorgang auf sich beruhen zu laßen.

Signatum unter hievorgedruckt Hochfürstl. Hof-Regierungs und Justiz Raths Innsiegel

Onolzbach den 21. Aug. 1771.

[Siegel]

[fol. 156]Copia.P. P.

Über dasjenige, was Euer etc. in Betr. der Gottes-Hauß Rechnung Abhörung zu Waldmannshoffen, und des von meinem Beamten vor dem Pfarrer sich angemaßet haben sollenden Vorsitzes und Rangs unterm 3. Dec. verwichenen Jahres an mich erlaßen haben, habe meinen AmtsVerwalter zu Waldmannshoffen vernommen, und deßen Bericht dahin erhalten; Es seye zwischen ihm und dem verstorbenen Pfarrer Schaudig die Abrede getroffen worden, daß ein zeitlicher Beamter von den zweyen Gotteshauß Rechnungen die eine vor dem Pfarrer unterschreiben solte, und hiervon sey im Jahre 1765 wirklich der Anfang gemachet worden: Auf diese Convention habe nun er Beamter sich nachgehends gründen, und bey dem nunmehrigen Pfarrer Ebert das nämliche beobachten wollen; wie er denn auch wirklich ao. 1767 ein Exemplar primo loco [an erster Stelle] unterschrieben hätte, welches von dem Pfarrer erst nach einiger Zeit widersprochen worden sey; Im übrigen aber gestehet er ein, daß sonst die Vorunterschrift des Pfarrers gewöhnlich gewesen sey. In Ansehung des Vorsitzes und Rangs habe er vor dem zeitlichen Pfarrer niemals etwas gesucht und letzterer trage die Schuld, daß die Revision der Rechnungen von 5 Jahren her nicht vorgenommen worden, hingegen würde die ganze Gemeinde bezeugen, daß weder von den jährl. Einkünften, noch von der Bestellung der Hlgen Pfleger was zurück geblieben wäre. Da nun die Convention zwischen dem verstorbenen Pfarrer und meinem Beamten wegen Gleichheit der Unterschrift ohne mein Vorwißen und Begnehmigung geschehen ist, so gebe meinem Amtsverwalter zu erkennen, daß die Revision nicht nur nach der alten Art, sondern jene deren noch rückständigen Rechnungen ohne weiteren Vorschub vorgenommen werden solle. Ich kann jedoch auch mein Mißvergnügen über den Pfarrer Ebert nicht bergen, daß er diesfalls eine förmliche und in einigen Theilen ungegründete Beschwerden an Euer etc. hat ergehen laßen, indem ich sie, wenn er mir eine behörige Anzeige davon gemachet haben würde, von selbst würde abgethan haben. Euer etc. ersuche daher mehr erwehnten Pfarrer anzuweisen, womit er sich bey künfftigen Vorfallenheiten, wenn er über meinen Beamten oder Unterthanen gegründete Klagen zu haben vermeint, erst an mich wenden und eine löbl. fürstl. Regierung nicht eher behelligen solle, als wenn er von mir die gebührende Gerechtigkeit nicht erhalten würde. Es wird mir niemals beyfallen fremde Gerechtsame auch nur im mindesten zu kränken, und lebe auch daher der vollen Zuversicht, es werde die bisher zwischen uns bestandene gute Nachbarschaft fernerhin auch recht erhalten werden, der ich zu Erweisung angenehmer Dienste stets gefliesen und bereit verbleibe.

Wien d. 20.Euer etc. dienstschuldigster
Martii1773. Grafen Hazfeld zu gleichen.

[fo1. 151]Copia.

Auf den von dem Decanat, auch Kasten- und VogtAmt Uffenheim unter dem 1. Febr. nup. [nuper = neulich] erstattet unterthänigsten Bericht sammt einer Beylage, die Eingriffe des Katholischen Pfarrers zu Aub in dießeitige Hochfürstliche Episcopopal- und Parochial-Gerechtsame zu Waldmannshofen betr. ergehet anmit der Befehl, daß, weilen die Fürstl. Würzburg. Regierung in deren Antwort-Schreiben von 1. Juny 1770 die Versicherung ertheilet, wasmaßen Sie dem Pfarrer zu Aub die Weisung gegeben, nur die Actus parochiales Religioni Catholicae proprios [für die katholische Religion spezifische priesterliche Handlungen] bey denen der Catholischen Religion zugethanen Gemeinds-Leuten zu Waldmannshofen auf eben die Art zu verrichten, wie es dem Pfarrer zu Waldmannshofen ex jure reciproci [aus gegenseitigem Recht] bis anhero verstattet worden seye, die Actus parochiales Augustanae Religioni proprios [für die Augsburgische Religion spezifische priesterliche Handlungen] in dem nach Aub gehörigen Filialort Sechselbach ohngehindert zu exerciren, einfolglichen in Kraft dieser Stifft Würzburg. Erklährung Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen als Actus Catholicae Religioni non proprii [für die katholische Religion nicht spezifische Handlungen] bey denen zu Waldmannshofen befindlichen Catholischen Religions-Verwandten von dasigem evangelischen Pfarrer in eben dem Maase zu versehen sind als selbige nach des Pfarrer Eberts, laut eingangs-allegirten Berichts, gegebene Erläuterung bey denen Sechselbacher evangelischen Glaubens-Genossen, als gleichmäsige Actus evangelicae Religioni non proprii, von dem Catholischen Geistlichen zu Aub verrichtet werden, demenächst auch aus den Acten erhellet, daß außer der nach Aub beschehenen Abführung und daselbst vorgenommenen Beerdigung der verstorbenen Ehe-Consortin des Catholischen Beamten zu Waldmannshofen und denen dem evangelischen Pfarrer allda vorenthaltenen Juribus Stolae [Pfarrgebühren, Pfarrechte] seit der von der Fürstl. Würzburg. Regierung abgegebenen obenallegirten Versicherung kein anderer Fall sich ereignet hat. Also, und da gegen diesen letzteren Vorfall von dem Pfarrer zu Waldmannshofen bereits gebührend protestiret worden, selbiger auch seiner besondren Beschaffenheit wegen wohl auf sich beruhend bleiben mag, inzwischen in Ruhe gestanden und der benannte Pfarrer von Decanats- und Amtswegen instruirt werden solle, sorgfältig zu vigiliren, und, woferne der Catholische Geistliche zu Aub, außer dernach eigener Anzeige des Pfarrers zu Waldmannshofen, ohne Ausstellung eines jedesmalig besonderen Reversus, utrimque [beiderseits] üblichen Kranken-Providirung, einen weiteren Eingriff mit Kindtauffen, Hochzeit- und Leichenhaltungen, bey Catholischen Innwohnern zu Waldmannshofen vornehmen würde, solches ohnverlängt gebührend anzuzeigen, wornach dann schleuniger Bericht zu erstatten ist, um sich diesfalls an die Fürstl. Würzburg. Regierung anderweit beschwehrend wenden zu können.

Was hingegen die Abhörung der Waldmannshofer Gottes-Hauß-Rechnungen und des dasigen Beamten hierbey behaupteten Rang, sich vor dem Pfarrer zu unterschreiben, belanget; So ist von dem Kais. Königl. dirigirenden Staats-Ministre Grafen von Hazfeld, auf die solcherhalben bey ihm unter dem 3. Dec. vorigen Jahres geführte Beschwehrung, das Abschriftl. anliegende Antwortschreiben sub Dato 20. Mart. nup. [nuper: neulich] anhero erlaßen worden. Gleichwie nun in dessen Gemäsheit der Herr Graf von Hazfeld die Erklährung ertheilet hat, wasmaßen Er seinem Amts-Verwalter zu Waldmannshofen zu erkennen gegeben, daß die Revision der rückständigen Rechnungen nicht nur nach der alten Art, sondern auch ohne weiteren Verschub vorgenommen werden solle; also ist hiervon dem Pfarrer Ebert zu Waldmannshofen die ohnverlängte Eröffnung zu thun und derselbe dahin anzuweisen, dieses Geschäft, praevia Communicatione [nach vorhergender Mitteilung] mit dem Gräfl. Hazfeldischen Beamten und mittels Beziehung auf die Ihme von seiner Behörde zugekommene Verordnung, fördersamst anzutretten, und zu vollziehen, wovon dann, wie solches geschehen, seiner Zeit ad Complendum Acta [zur Vervollständigung der Akten] wiederum unterthänigster Bericht zu erstatten ist.

Signatum Onolzbach den 26. April 1773.

Ex Consilio Aulico et Just.

Sen. I.

[fol. 154]Hochfürstl. Consistorial-Anzeige des Hazfeldischen Amts zu Waldmannshofen praejudicirte Eingriffe in die diesseitigen Episcopal-Gerechtsame betr. d. do. 31. Mart. 1780.

Durchl.

Aus anliegenden36 Uffenheimer Decanats-Bericht nebst der Beylage werden Ew. des mehreren zu ersehen geruhen, was für praejudicirte Eingriffe u. Neuerungen der in Waldmannshofen sich enthaltende Gräfl. Hazfeldische Beamte Hoffmann blos zur Kränkung des Pfarrambs u. geflissentl. Stöhrung der diesseitig Höchsten Episcopal-Gerechtsame in Kirchen- und Schulsachen anfange. Wir zweifeln nicht, Ew. werden bewandten Umständen nach zur Vermeidung weiterer Eingriffe, durch Schreiben an H. Grafen von Hazfeld, ernstliche Remedur zu verschaffen wissen.

Wir verharren u.s.w.Onolzbach, d. 31. Mart. 1780.

Zur Hochfürstl. Regierung I. Sen.

[fo1.157]Hochwürdig Vortrefflich Hochgelehrter Hochzuverehrender Herr Dechant,

Euer Hochwürden-Excellenz37 muß ich hierdurch einen neuen Vorfall berichten, der für mich ganz besonders traurig, aber auch von ganz anderer Art, als die bisherigen, ist. Er betrift meine hiesige Pfarrgemeinde, welche auf recht grose und häßliche Ausschweifungen in Ansehung meiner und der Sechselbacher Gemeinde gerathen ist. Eine zwischen einem hiesigen und etlichen Sechselbacher Jünglingen vorgegangene Schlägerei gab Anlaß, daß ein Theil der hiesigen Jünglinge den unseeligen Vorsatz faßten, sich in der Kirche zu rächen und iene von einem Kirchenstand zu vertreiben, den sie die ganze Zeit meines Hierseins ruhig und durchaus ungestöhrt besessen. Sie fingen also an zu drängen und die Sechselbacher wiechen, um keine Unruhe zu machen. Ich stellte hierauf den hiesigen ihren Unfug vor und warnte sie. Allein es half nichts, sie machten es Vielmehr noch ärger und warfen zu grosem Aergernis die Sechselbacher vom Stand heraus. Nun hielt ich es für nöthig, ihre gottlose Aufführung öffentlich in der Kirche zu bestrafen, und, weil eben zu dieser Zeit die jungen Leute miteinander zum H. Abendmahl gehen, den Schuldigen anzukündigen, daß ich sie unter solchen Umständen nicht hinzulassen könne; wie ich sie denn, da sie sich mit aller Frechheit schlechterdings weigerten, von ihrem bösen Unternehmen abzustehen, auch würklich abgewiesen. Ein Mittel, welches hier dem Pfarramt aus mehr als einem Grund gewißermaßen nothwendig ist. Ich ließ überdas den Schultheiß nebst etlichen Gerichtsverwandten zu mir kommen, und that ihnen den Antrag, daß von Gemeindswegen solchem Unsinn gesteuert werden möge. Das geschahe aber so wenig, daß vielmehr die Alten die Jungen in ihrer Bosheit steiften und noch mehr aufmunterten. Das hatte die Würkung, daß nun etliche noch größere und stärkere, auch in dem Muthwillen bereits mehr ausgezeichnete Gesellen, als die vorigen waren, herbey kamen und zu meinem Entsetzen die Sechselbacher unter dem ersten Kirchengesang recht wütend mit aufgesezten Hüten bey den Haaren von dem Stand hinwegrißen, so daß es endlich zu einer fürchterlichen Schlägerey an dieser heiligen Stätte gekommen wäre, wenn diese sich gewehret hätten. Allein, von den Ihrigen vorher unterrichtet, thaten sie es zu meiner grosen Beruhigung nicht. Nach der Predigt führte ich jenen die Abscheülichkeit dieser Begegnung mit Sanftmuth und beweglich von öffentlicher Kanzel zu Gemüthe und warnte aufs neüe; aber auch hier muste ich erfahren, daß Alte und Junge dabey ganz unempfindlich waren, und nichts als Erbitterung, Theils auch boshafte Freude über das gelungene Werk, glühte aus ihren Gesichtern heraus. Der Vorwand, unter welchem sie solche gräuliche Ausschreitungen begehen, ist dieser, daß der Stand ihnen, und nicht den Sechselbachern, zugehöre, und diese keine Befugnis zu demselben hätten. Aber, ihr abscheüliche Menschen, gesezt, es sey also, welches doch erst muß erwiesen werden, so ist ia das der Weeg nicht, euch denselben zuzueignen, sondern ihr müßt das in der gehörigen Ordnung suchen, ihr müßt nicht wie grimmige und wüthende Thiere andere, selbst in der Kirche, anfallen! Das ist es, was ich ihnen entgegenhalte; aber der erhizte Pöbel will ein für allemal recht haben, und nimt keine Gründe an, wenn sie auch noch so einleüchtend sind. Da muß also die Zurechtweisung auf andere Art und durch obrigkeitliche Hülfe geschehen. Ob ich diese von gnädigster Episcopal-Herrschaft erwarten dürfe: darüber wolte mir von Eu. Hochwürden-Excell. geneigtesten Bescheid erbitten, auch wie ich mich nun ferner hiebey zu verhalten habe. Unter grosen fühlbaren Kümmernißen, aber auch mit der bisherigen ausnehmenden Ehrerbietung verharre

Eü. Hochwürden Excellenz
Waldmannshofengehorsamster treuer Diener
d. 31. Oct. 1780.Carl Joh. Friederich Ebert.

[fol. 150]Hochwürdig, vortrefflich Hochgelehrter, Hochzuverehrender Herr Dechant

Da eben eine sehr schickliche Gelegenheit vorhanden, so will Eü. Hochwürden Excell. ohne Verzug gehorsamst melden, wie es wegen Dero vorläufigen verehrlichen Anordnung in Betreff des hiesigen Kirchen-Tumults abgelaufen. Ich überschickte gestern sogleich durch den Schulmeister dem Schultheißen eine Abschrift davon, der dann auch auf der Stelle das Gericht zusammenberufen ließ und den Inhalt publicirte. Hierauf machte sich der hiesige Schultheiß nebst etlichen Gerichtsverwandten zu dem Beamten ins Schloß u. erhohlten sich bey ihm Rats darüber. Nachdem dieses geschehen, kamen sie zu mir und meldeten, die Willens-Meynung des Hr. Verwalters gehe dahin, daß beede Theile bis zu Ausgang der Sache den Stand meiden solten. Nebst einem derben Verweis, daß sie in dieser Sache den Beamten des Orts anliefen, gab ich ihnen die Antwort: ich ließe mir hierinn nichts von dem weltl. Amt allhier vorschreiben und hielte mich lediglich an die verehrliche Decanats-Verordnung. Nun giengen sie Theils mit einer Art von Wuth von mir hinweg, und drohten, daß mein Verfahren mit ihnen mich gereüen würde. Weil ich also auf diene Aüßerumg einen neuen und noch viel gröseren Tumult befürchtete, so ließ ich den Sechselbachern anrathen, den Stand, so wie die hiesigen, aus freyem Willen, bis zum Ausgang ebenfalle zu meiden, und gab dem Schultheiß allhier Nachricht davon, welcher damit zufrieden war und den hiesigen sogleich andeüten ließ, sich dieses Kirchenstandes zu enthalten. Ehe anheüte die Vormittags-Kirch angieng, kam der Beamte zu mir ins Haus und protestirte persönlich wider das, was das Hochfürstl. Haus Anspach hier einseitig vornehmen wolle und schlug mir vor, nun mit ihm in die Kirche zu gehen und gemeinschaftlich mit ihm die nöthige Anordnung zu machen. Ich nahm aber keinen von beyden an und bezeugte ihm, daß ich mich in dieser Kirchen-Sache lediglich nach den Verordnungen meiner höchsten EpiscopalHerrschaft richten müste. Hierauf gieng er für sich in die Kirche, ließ sich den Streit-Stand zeigen, und wohnte dem ganzen Gottesdienst bey. Dieser Stand aber war wieder von den vorigen bösen Buben von hier besetzet, und so geschahe es auch bey dem Nachmittags-Gottesdienst. Ob der Beamte dazu Anlaß gegeben, weiß ich noch nicht; doch solte ichs fast vermuten. Eü. Hochwürden-Excell. aber können hieraus sehen, wie schön man Dero publicirten Verordnung nachgelebet. Ich sehe aus allem fortgesetzte, vermehrte Erbitterung, Heimtückeley, Bosheit und Widersetzlichkeit. Was werde ich iezt noch weiter auszustehen haben? Gott helfe mirs überwinden! Ich zweifle auch nicht an HöchstHerrschaftlichen Schutz und Beystand. Eü. Hochwürden-Excellenz bitte auf das inständigste, die ganze Sache zu einem baldmöglichsten erfreulichen Ausgang hochgeneigt zu befördern. Ich verspreche mir auch solches auf das zuverläßigste von Dero schon bekannten preiswürdigen patriotischen Eifer und verharre mit ausnehmender Ehrerbietung

Eü. Hochwürden-Excellenz
Waldmannshofengehorsamster treuer Diener
d. 5. Nov. 1780.Carl Joh. Friederich Ebert.

[fol. 173]Hochwürdig, vortrefflich Hochgelehrter Hochzuverehrender Herr Dechant!

Auf Eu. Hochwürden Excellenz verehrlichen Schreiben und den darin enthaltenen Auftrag an mich in Betreff des leztern Kirchen-Frevels, melde hierdurch folgendes: Nachdem Dieselben den Rath ertheilet, daß die Sechselbacher Friedens halber nachgeben und sich in einen andern besondern Stand begeben sollen, so habe ihnen solches gehörig angedeütet; worauf sie denn würklich zuruckgetretten und sich dahin gemacht, wo Platz für sie war; die hiesigen aber sind in dem Platz, woraus sie iene mit so grosen Unfug vertrieben, von nun an verblieben. Auf dieses muste nun freilich natürlicher weise sich Ruhe und Frieden wieder einfinden. Der hiesige Beamte hatte also auch weiter keine Gelegenheit mehr, sich in die Sache zu mischen, weil sein und seiner Leüte Wille durchaus erfüllet worden. Da aber einige der leztern iezt anfingen, sich ihres Triumphs zu rühmen, der Sechselbacher zu spotten, und von weitern Bedrückungen zu sprechen: so wurden diese aufs neüe erbittert und dahin gebracht, bey Höchster Behörde aufs neüe Hülfe zu suchen, woran aber ich für meine Person nicht den geringesten Antheil genommen; wie ich mich denn, nach meinen hiebey ausgestandenen grosen Erschütterungen des Gemüths, fest entschloßen auch künftig davon zu bleiben, außer was ich etwa Amts und Pflicht halber nothwendig thun muß.

Um künftig Ruhe und Frieden zwischen beden Gemeinden am leichtesten zu erhalten, mögte meines wenigen Erachtens folgendes nicht undienlich seyn. 1.) Den hiesigen das Vorurtheil zu benehmen, als ob es blos auf ihren guten Willen ankäme, die Sechselbacher, welche von den ältesten Zeiten her mit Genehmigung Hochfürstl. gdgst. Episcopal-Herrschaft die hiesige Kirche besuchen und den Pfarrer zu ihrem Seelsorger haben, in die Kirche zu lassen oder nicht. Das ist der falsche Wahn, auf den sie ihre bisherige Bosheiten gegründet. 2.) Den Hiesigen anzudeüten, daß, wenn die Sechselbacher ferner gekränkt und mißhandelt würden, sie nachdrückliche Hülfe zu gewarten hätten. Denn darauf trotzen iene gar sehr, daß, ohngeachtet sie diese angegriffen und aus ihrem Stand mit der größten Frechheit herausgeworfen, sie dennoch ungestraft geblieben, und diese hülflos gelassen worden. Durch ernstliche Drohungen aber können sie, da sie heimlich furchtsam sind, leicht gebändiget werden. 3.) Gleichwie die Sechselbacher Männer, Weiber und ledigen Weibspersonen bereits ihre eigenen besonderen Stände haben, und es bey den Jünglingen auch also gewesen, welche aber nun von dem ihnen zugehörigen Platz vertrieben, so wäre es freilich gut, wenn diesen wieder ein anderer besonderer Platz angewiesen würde; aber ein solcher, der nicht zu ihrer neüen Kränkung gereichte, indem die Hiesigen alle den vorderen Platz inne hätten, und die Sechselbacher alle zurückmusten, wie es dermalen ist. Diesemnach wäre nichts der Billigkeit gemäßer, als daß die Hiesigen zwar den grösten Theil den Vorderstandes, die Sechselbacher aber auch nur einen ganz kleinen Theil desselben abgesondert inne hätten; und solte sich dieses nur wie 1 zu 4 verhalten. War es doch vorher auch also. Eine gütliche Vorstellung in Ansehung dessen von Hf. Hochlöbl. Decanats und Kasten-Amts wegen an die Hiesigen könte da das beste thun; besonders wenn man sie etwa selbst einen Vorschlag thun lässet, was sie für ein Plätzlein hiezu für gut fänden, und ihnen dabey zu Gemüthe führet, daß sie ia sogar den evangelischen Knechten von Aub ein VorderPlätzlein gönnten; warum nicht vielmehr unsern Sechselbachern, die als beständige BeichtKinder zur Pfarr-Gemeinde gehören, und mit derselben so genau verbunden sind, daß sich die Bruderliebe hie vorzüglich offenbaren soll? Ich mache mir recht gute Hofnung, daß, wenn mit etlichen Vorgeladenen Deputirten aus der hiesigen Gemeinde also gesprochen würde, sich alsdann die ganze Sache geben soll. Und ich versichere nocheinmal, daß ich Furcht vor Hochfürstlicher gdgstr. Episcopal-Herrschaft bey ihnen wahrgenommen und die Vorstellung, wie viele Wohlthaten sie derselben bey ihrer besonderen Lage allhier zu verdanken haben, wie übel ihnen ihre Widersetzlichkeit gegen Höchstdieselbe bekommen würde, gewiß ihre Würkung thun werde. Womit, unter neüer Versicherung meiner so wahrhaftig als grosen Ehrerbietigkeit, stets verharre

Eu. Hochwürden-Excellenz
Waldmannshofengehorsamster treuer Diener
d. 1. März 1781Carl Joh. Friederich Ebert.

[fol. 177]Decretum.

Auf die von dem Hochfürstl. Consistorio in betref der zwischen den Sechselbacher und Waldmannshöfer Bauern-Purschen in dasiger Kirche, wegen der Kirchenstühle entstandenen Strittigkeiten, unter den 16. huj. [hujus = dieses (Monats)] erstattete Anzeige, cum Adjs. [cum adjectis = mit Anlagen] wird das vom dem Decanat und CastenAmt Uffenheim beobachtete Verfahren38 unter Zurücksendung des Decanats- auch CastenAmtln. Berichts cum Protocollo auch P. Sto [post scripto] und deßen Beylagen hierdurch ebenfalls genehmiget.

Signatum unter hievor gedruckt Hochfürstl. Hof-Regierungsund JustizRaths Innsiegel. Onolzbach, den 22. Mart. 1781.

[Siegel]

[fol. 168]Copia [eines Schreibens der Markgräfl. Regierung]. P. P.

Wir können nicht umhin, an Ew. Excellenz abermahlen die Beschwehrung gelangen au laßen, wasgestalten der friedhäßige Beamte zu Waldmannshofen, da, auf das erfolgte Absterben der verwittibten Frau Herzogin zu Sachsen Coburg Hochfürstl. Durchlaucht, im gesamten Markgrafthum, und allen darzu gehörigen Kirchen, ein dreiwöchentl: halbstündiges Trauer-laüten angeordnet, somit dieses auch in der Kirche zu Waldmannshofen, zu vollziehen, dem dasigen Pfarrer Ebert aufgegeben worden, sich frevelmüthig unterfangen habe, solches nicht nur, durch ein an dasige Gemeinde ertheiltes Verboth, de facto zu hintertreiben, und anmaßlich zu verbieten, sondern auch in einem – an das KastenAmt Uffenheim sub dato 26. Decbr. v. J. überschickten fuglosen Protestations-Schreiben, denen offenkündigen – und, sowohl bestverbindl. receßirten, als auf einen mehr dann hundertjahrigen Besizstand gegründeten Markgräfl. Brandenburg. Episcopal-Gerechtsamen zu Waldmannshofen, auf die unbesonnenste Weiße zu widersprechen, und Ew. Excellenz, als Episcopum allda, vermeintl. aufzustellen. Da Ew. Excellenz rühmlichste Gesinnungen viel zu erleuchtet und Rechts-liebend sind, als daß dieselbe, dieses zudringliche und ganz unzurechtfertigende Verfahren dero nachgesezten Beamtens, von irgend einer Seite zu genehmigen und gut zu heißen, im Stande seyn sollten, So können Wir im Voraus versichert seyn, daß dieselbe einem so gearteten, diesseitige Rechts-Zuständigkeiten äußerst beleidigenden und unüberlegten Verfahren ernannten Beamtens, Dero Beifall niemahlen ertheilen – vielmehr solches selbsten äußerst mißbilligen werden. Um indeßen denen bestens hergebrachten Markgräfl. Episcopal-Gerechtsamen zu Waldmannshofen, durch sothanig unjustificirliches Benehmen, des sehr übel berathenen Beamtens allda vor der Hand kein Praejudiz auf künftige Zeiten inferiren zu laßen, haben wir die Verfügung getroffen, daß ermeldtes Trauer-läuten durch die – von Auernhofen aus – nach Waldmannshofen täglich abgeschickten Personen, biß zu dem Schluß deßelben, verrichtet worden ist. Wir nehmen dahero keinen Umgang, solchen Vorgang Ew. Excell. zu dem Ende, selbst zu hinterbringen, damit ein so friedstöhrenden Officialis, die – durch sein eigenes rechtswidriges Verfahren, dießeits abgedrungenen Anstalten, auf eine gehäßige Art vorzutragen, und bei Ew. Excellenz nachtheilige Eindrücke damit zu erregen, nicht im Stande sein möge. Würde es Ew. Excellenz gefällig seyn, alle Gemeinde-Leuthe zu Waldmannshofen, von einer auswärtigen ohnpartheil. Behördte, darüber allenfalls eydlich abhören zu laßen: ob nicht seit Menschen Gedenken bey allen – in hiesig Markgräfl. Hauß sich ereigneten Trauerfällen das gewöhnl. Trauer-laüten, von dasiger Pfarrey, dießeitiger Anordnung gemäs, jederzeit vollzogen – und durch die Orts-Innwohner verrichtet worden seye? So sind wir zum Voraus vergewißert, daß solches, von ihnen insgesamt, der Wahrheit gemäs, müße bejahet werden.

Ew. Excellenz ersuchen wir demnach hierdurch angelegentlichst Dero Beamten Hoffmann, seinen unternommenen Unfug, nachdrücklichst zu verweißen und, daß dergl., sich von ihm fürohin nicht mehr unterstanden werde, Vorsehung zu thun, wobey dieselb, soviel den dermalig beschwehrlichen Vorgang betrifft, Sich dahin gegen Uns anzuerklähren belieben werden, daß wir dabey hinlänglich vor die Zukunft beruhiget seyn können, biß dahin Wir, dießeitige Episcopal-Gerechtsame, feyerlichst anmit verwahret – und, quaevis Juris competentia [jede Rechts-Zuständigkeit], Uns ausdrückl. vorbehalten haben wollen.

Die wir übrigens verharren

Onolzbach den 8. Febr. 1781.

Wienn, An den Kayserl. Ministre Herrn Grafen von Hazfeld.

[fo1. 179]Hochfürstliche Consistorial-Anzeige des Gräflich Hazfeldischen Beamten Hofmanns zu Waldmannshofen praejudicirl. Eingriffe, in dießeitig höchsten Episcopal-Gerechtsame betr. d. d. 4. Oct. 1782.

Aus den Hier beygehenden Bericht des Decanats Uffenheim werden Ew. des mehreren zu ersehen geruhen, wie der Gräfl. Hazfeldische Beamte Hoffmann zu Waldmannshofen sich unterfange die heil. Rechnungen einseitig im dasigen Schloß zu revidiren u. abzuhören, da solche sonst im Pfarrhauß gemeinschaftlich abgehört worden. Ew. erleuchtesten Einsicht überlassen wir demnach, wie der Pfarrer Ebert zu instruiren, wie er sich bey dieser Sache zu betragen habe, und wie denen Gewalthätigkeiten des Hazfeldischen Beamten Schranken zu setzen seyn mögten?

[Folgt Schlußformel.]

Onolzbach d. 4. Oct. 1782

Zur Hochfürstl. Regierung I. Sen.

[fol. 181]Hochfürstl. Consistorial-Anzeige In Betr. der von dem Hazfeldischen Beamten Hoffmann zu Waldmannshofen, in die dasige Episcopal- und Pfarr Gerechtsame gewagte Eingriffe d. d. 12. Sept. 1783. 39

[fol. 182]Unterthänigste Anzeige des Hochfürstlichen Consistorii des Pfarrer Eberts zu Waldmannshofen führende Beschwerden über den dasig Hazfeldischen Beamten, u. Erbittung einiger Beyhülfe und Unterstützung betr. d. d. 10. Octbr. 1783.

Ew. haben Uns das hier wieder devotest zurückgehende Supp. des Pfarrer Eberts zu Waldmannshofen, zu Erstattung einer gutachtlichen Anzeige gdgst zu Communiciren geruhet. Wir können hierauf nichts anders unterthgst. anzeigen. alß daß alle die Klagen dieses unglücklichen Mannes völlig gegründet. Es sind auch seine, schon so vielfältig bey Uns wider die groben und nachtheiligen Eingriffe des Hazfeldischen Beamtens zu Waldmannshofen in die Ew. daselbst zuständige höchste Episcopal- u. Pfarr Gerechtsame, angebrachten Beschwerden, jedesmal bey der Hochfstln. Regierung, von Unß angezeigt und übergeben worden, welche dann auch dieserhalb schon oefters die ernstlichsten Vorstellungen an den Hr. Grafen von Hazfeld erlassen, wie wenig aber solche bisher gefruchtet, zeiget das neuerliche Verfahren des Beamten zu Waldmannshofen gegen den Pfarrer Ebert. Die Hochfürstl. Regierung, zu welcher diese Sache gehörig, wird hierinnen nähern Aufschluß von der Beschaffenheit dieser Sache geben können. Ew. Höchsterleuchtesten Einsicht und Gnade überlassen wir daher devotest, wie dem für Ew. Höchste Episcopal Jura [Gerechtsame] so eifrig und wachsamen und von dem Hazfeldischen Beamten dieserwegen verfolgten Pfarrer Ebert zu einiger Hülfe und Entschädigung verholfen werden köne – die wir in tiefster Ehrfurcht verharren,

Onolzbach d. 10. Oct. 1783.

Ew. Serenissimo. unterthgst

[fol. 183]Hochfürstl. Consistorial-Anzeige die Eingriffe des Gräfl. Hazfeldischen Amts zu Waldmannshofen in die diesseitig dasige Kirchengerechtsame betr. d. d. 1. Jul. 1785. 40

[fol. 185]Copia [eines Regierungsbefehls ex Regimine I] pr. d. 22. Sept. 1786.

[Inhalt: Decanat Uffenheim und Pfarramt Waldmannshofen sollen gemeinsam eine genaue und vollständige Consignation aller seit dem Jahre 1780 vorgefallenen, dazu der neuesten Übergriffe des Hazfeldischen Beamten aufstellen.]

[fol. 187]AnEin Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbach Hochpreisliches Consistorial-Raths-Collegium, gnädigst angeforderte unterthänigste Berichts-Erstattung Karl Johann Friederich Eberts, Pfarrers zu Waldmannshofen, in Betreff der ehemaligen BesoldungsZulagen bey meinen Vorfahren im Amte.

Durchlauchtigster Marggraf,

Gnädigster Fürst und Herr!

Auf Euer Hochfürstl. Durchlaucht den 29. Sept. d. J. gnädigst an mich erlassenes und den 12. dieses allhier eingelaufene Höchstvenerirliches Decret, nach welchem ich unterthänigst einberichten soll, was meine Antecessores für Zulagen, und woher sie solche gehabt haben, melde hierdurch in devotestem Gehorsam folgendes. Von meinen ältern Vorfahrern im Amt bin ich deßwegen außer Stand etwas Bestimtes anzuführen, weil die hieher gehörigen Schriften mit noch anderen Akten-Stücken, allem Ansehen nach bey der ehemaligen Pfarrer-Schaudigischen noch iezt bekannten Haushaltung, verlohren gegangen sind. Von meinem Praeantecessor, Lorenz Michael Grieninger, aber ist noch in frischem Andenken, daß derselbe iährliche Zulage gehabt 50 fl. Rhein. an Geld, 4 Klafter Scheitholz, und 200 Wellen, und solche ihm von dem Hochfürstl. Oberamt Uffenheim gereicht worden sey; obschon in Betreff des Holzes das nähere Kreglinger nicht so viel Fuhrlohn würde verursacht haben. Daß mein unmittelbarer Vorfahrer, Kristoph Kristian Schaudig, dieser Zulage verlustig gegangen, darüber wird sich wohl niemand wundern, dem sein Betragen bekannt war.

Da mir nun durch das zugegangene gnädigste Decret ein erfreülicher Strahl der Hofnung in meinen bisherigen harten Kämpfen für die Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachische Kirchen- und Pfarr-Gerechtsame allhier, und in der damit verbundenen Verminderung verschiedener Vortheile, aufzugehen beginnt: so unterfange ich mich hierdurch, meine ehemaligen submissesten Bitten um eine gnädigste mich aufrichtende Besoldungs-Zulage, nach Höchsteigenem Wohlgefallen, zu widerhohlen, mit der heiligen Versicherung, alles mögliche zu thun, wodurch ich dieser Gnade einigermaßen kann würdig werden, und ferner mit aller Treue auf dem hiesigen kritischen Posten zu beobachten, was mir, als einem Hochfürstlich Brandenburgischen Pfarrer, zukommet; in tiefstem Respekt verharrend

Euer Hochfürstln. Durchlaucht

unterthänigst gehorsamster

WaldmannshofenKnecht
d. 16. Oct. 1786.Karl Johann Friederich Ebert.

[fol. 191]Durchleuchtigster Marggraf!Gnaedigster Fürst und Herr!

Uffenheim.

Des Pfarrer Eberts zu Waldmannshofen

Besoldungs Zulags Gesuch betr.

Der Pfarrer Ebert zu Waldmannshofen dessen rühmliche Treue und Wachsamkeit über alle diesem Hochfürstl. Hauße Brandenburg zustehende Jura [Rechte] Euer Hochfürstl. Durchleucht bereits längstens gnädigst bekannt seyn wird, wagt es in der Anlage abermals sich Hoechst-Ihro Fürsten Thron zu naehern und um die ihm schon ehemals halb und halb zugesicherte Zulage, deren sich seine Amts Vorfahrer zu erfreuen das Glück hatten unterthänigst zu bitten.

Ich weiß von sichern Händen, daß ihn der Herr Graf von Hazfeld als Dechant nach Niederstetten, einer sehr einträgl. Pfründe, hat setzen wollen, er aber aus Patriotismus und besonderer Ehrfurcht und Treue die vor Euer Hochfürstl. Durchleucht in seinem rechtschaffenen Herzen schlägt, diese vortheilhafte Beförderung ausgeschlagen hat.

Es würde daher äußerst niederdrückend für ihn seyn wenn er abermals nicht erhört werden sollte, besonders da er sich äußerst bemüht, bey seinem geringen Einkommen mit seinen Kindern, welche er mustermäßig erzieht, der rechtschaffene Mann zu bleiben der er immer war.

Ich empfehle seine Sache zu fürstmildester Erhörung, und freue mich schon im voraus ihm eine seinen Wünschen angemessene gnaedigste Resolution eröffnen zu können, der ich in tiefster Ehrfurcht ersterbe,

Uffenheim den 28. April 1787.

Euer Hochfürstl. Durchleucht

unterthänigst treugehorsamster

Johann Friedrich Carl Esenbeck.

[fol. 192]An ein Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbach Hochpreisliches Consistorial-Raths-Collegium wiederholtes unterthänigstes Bitten Karl Johann Friederich Eberts, Pfarrers in Waldmannshofen, in Betreff einer bisher gehoften gnädigsten Besoldungs-Zulage.Durchlauchtigster Marggraf,Gnädigster Fürst und Herr!

Auf Euer Hochfürstln. Durchlaucht gnädigst an mich erlassenes Decret vom 29. Sept. 1786 vermög dessen ich unterthänigst anzeigen solte, was für eine Besoldungszulage meine Amts-Vorfahrer allhier ehemals von Hochfürstl.-gnädigster Herrschaft gehabt, und woher sie solche empfangen: habe zwar sogleich meine Schuldigkeit devotest beobachtet und mir von selbiger Zeit an die erfreuliche Hofnung gemacht, daß ich durch eine fernere gnädigste Resolution in meinen hiesigen Kämpfen und Widerwärtigkeiten werde aufgerichtet werden.

Da aber bisher nichts erfolget: so erkühne ich mich, um einen huldreichen mich erfreuenden Bescheid, wozu selbst der Inhalt eines höchstvenerirlichen Rescripts mir schon Hofnung machte, mit unterthänigstcr Zuversicht aufs neüe zu bitten, da zumalen auch ein neuer Anlaß bey mir seitdem hinzugekommen. Es öfnete sich nehmlich mir ein Weg zu einer anständigen Beförderung im Hatzfeldischen, mit starken Bewegursachen verknüpft, wo es mir in mehrern Absichten ein Leichtes gewesen wäre, das Ziel zu erreichen, und zwar auf eine ganz rechtmäsige Art. Allein blos die Betrachtung meines bisherigen Verhaltens bey den hiesigen Strittigkeiten in Betreff der Hochfürstl. Brandenburgn. Episcopal- und Pfarr-Gerechtsame allhier trieb mich zurück. Ein Umstand, der in meinem Gemüthe doch traurige Eindrücke machen muß, wenn ich nicht eine anderwärtige Tröstung vor mir sehe. Ich schmeichle mir, daß Eü. Hochfürstl. Durchlaucht, in gnädigster Rucksicht auf meine ohnehin schon angeführte Gründe weidest und huldreich meinen submissesten Anrufen willfahren werden, und verharre in tiefstem Respect

Euer Hochfürstln. Durchlaucht
Waldmannshofenunterthäniget gehorsamster Knecht
d. 13. Apr. 1787.Karl Johann Friederich Ebert.

[fol. 194]Decretum.

Auf die, von dem hochfürstlichen Consistorio sub 4. hujus erstattete Anzeige, das Additions-Gesuch des Pfarrers Ebert, zu Waldmannshofen betr., wird andurch verordnet, daßelbe um so mehr abzuschlagen, als dessen ohnmittelbarer Dienst-Vorfahrer ebenfalls keine Zulage gehabt hat, und einem hochfürstlichen Geheimen Ministerio von einigen besondern Verdiensten, die der Supplicant sich erworben haben sollte, nichts bekannt ist. Signatum [besiegelt] unter hievorgedrucktem hochfürstlichen Geheimen Insiegel, Onolzbach, den 10. May 1787.

[Siegel]

[fol. 196]Unterthänigste Anzeige des Hochfürstlichen Consistorii, des Pfarrer Eberts zu Waldmannshofen suchende Besoldungs Zulage betr. d. d. 13. Juny 1788.

[Inhalt: Erneuerung des Gesuches.]

[fol. 199]Durchlauchtigster Marggraf!Gnädigster Fürst und Herr!

Uffenheim

den Todt des Pfarrer Eberts

zu Waldmannshofen betreffend.

Gestern abends hat der Pfarrer Vogtherr zu Holzhausen die Pflicht mäßige Anzeige bei dem Decanat gethan, daß der würdige Pfarrer Carl Johann Friederich Ebert zu Waldmannshoffen an eben diesem Tag Nachmittags um 3 Uhr nach einer nur 2 tägigen Krankheit im 55. Jahr seines Lebens seelig verstorben sey. Ununterbrochener Verdruß mit einem feindseligen Beamten, dumen Schulmeister, grober, roher, und ungesitteter Gemeinde, und täglicher Kummer bey noch 6 ganz unversorgten Kindern haben diesen gelehrten, eifrigen, und rechtschaffenen Mann viel zu früh für seine Wittib und seine Kinder in das Grab gestürzet Ich empfehle daher die Wittib nebst ihren 6 Weisen Ew. Hochfürstl. Durchlaucht Landesvätterlicher Huld u. gnädigsten Erbarmen. Da dar seelige nicht so glücklich gewesen ist, die zu Belohnung für seinen patriotischen Eifer für Ew. Hochfürstliche Durchlaucht höchste Episcopal Rechte öfters flehentlichst und erst vor einigen Wochen gesuchte kleine Zulage an Holz und Getreidt bei seinen Leben noch zu erhalten; so würde es seiner nun so sehr bekümmerten Wittib und 6 armen Weisen zum größesten Trost gewiß gereichen müssen, wenn Ew. Hochfürstlich Durchlaucht nun huldreichst geruhen wollten, ihr dermaliges tiefes Elend zu beherzigen. Der Pfarrer Vogtherr hat sogleich die Pfarr-Registratur versiegelt und ich habe die Nachbarn zu Gollachostheim, Holzhausen, Freidenbach und den Caplan Strauß zu Creglingen bis zur Ernennung eines Vicarius um dessen baldige Absendung wegen der eigenen mühsamen Ämter unterthänigst bitten muß, einstweilen aufgestellet, die Gottesdienste wechselsweise zu verrichten. Sobald der betäubende Schmerz der Wittwe nur vergönnen wird Ew. Hochfürstlich Durchlaucht um gnädigste Ertheilung eines Nachsizes flehentlichst zu bitten; Werde das unterthänigste Supplicatum [Bitte, Bittschrift] nach meinen Pflichten gleich einsenden. Daß der Herr Graf und kaiserliche Minister von Hatzfeld die Pfarr als Patron vergebe, wird Ew. Hochfürstlich Durchlaucht schon längstens gnädigst bekannt seyn.

Ich ersterbe mit dem tiefsten Respect.

Uffenheim d. 22. August 1788.

Ew. Hochfürstlich Durchlaucht

unterthänigst treugehorsamster

Johann Friedrich Carl Esenbek.

[fo1. 200]Hochfürstl. Consistorial-Anzeige d. d. 29. Aug. 1788.

„… wie der dasig Gräfl. Hazfeldische Verwalter Hoffmann sich unterfange, die Waldmannshofer Pfarrregistratur zu versiegeln, das Decanat aber das Gräfl. Hazfeldische Siegel durch den Pfarrer Ammon zu Freudenbach u. Pfarrer Vogtherr zu Holzhausen wieder abnehmen u. die Akten im Namen des Decanats neuerl. versieglen laßen …“

[fol. 202]Zum Hochfürstlich Brandenburg-Onolzbach-Hochpreißlichen Consistorio unterthänigste Bitte von mir, Regina Katarina Ebertin, verwittwete Pfarrerin zu Waldmannshofen um gnädigste Ertheilung eines iährigen Nachsizes bei der Pfarrei Waldmannshofen.

Durchlauchtigster Mark-Graf, gnädigster Fürst und Herr!

Euerer Hochfürstlichen Durchlaucht nahet sich hier devotest eine in die betrübtesten und hülfbedürftigsten Umstände versezt wordene Wittbe, und. flehet Höchstdieselben, mit ihren 6 noch unversorgten, theils auch noch unerzogenen Kindern, um Gnade und huldreichste Unterstüzung submissest an. Die Ursache meiner leidigen Umstände rühret von dem – in iüngstverflossener Woche – in seinem 56. Jahr erfolgten tödlich- und ganz plötzlichen Hintritt meines Mannes, des gewesenen Pfarrer Eberts dahier zu Waldmannshofen her.

Ich bin nun mit den Meinigen auf allen Seiten verlassen; habe mit meinem seeligen Gatten Nahrung, Wonung, und viele andere Bedürfniße des zeitlichen Lebens verloren. Ach! Welch schrekbarer daß ganze Gemüth erschütternde Gedanke bei mir, daß ich mich iezt in einen so grosen Jammerstand versezt sehe, den ich nicht zu schildern vermag! Ich würde untröstbar seyn, und in meinem grosen Leidwesen völlig versinken, wenn mich nicht die Hofnung, von Euerer Hochfürstlichen Durchlaucht Gnade und höchste Unterstüzung zu erlangen, wieder einigermaßen aufrichtete und tröstete.

Das wachsame Auge, das mein seeliger Mann stets auf die Erhaltung der Hochfürstlich Brandenburg Ansbachischen Parochial-Gerechtsame richtete, und die eifrigen, mit so vielem Verdruß, Schimpf, und auf einer andern Seite mit Gefahr verbundenen Vertheidigungen derselbigen, wozu so viele Vorfallenheiten Anlaß gaben, stärken mich in meiner Hofnung und machen mich so dreuste Euere Hochfürstliche Durchlaucht um die gnädigste Verstattung eines iährigen Amtsnachsizes unterthänigst zu bitten, und Höchstderoselben fernern gnädigsten Schuzes und Schirmes mich, nebst meiner trostloser Waisen-Famillie demüthigst zu empfehlen.

Die mir von Euerer Hochfürstlichen Durchlaucht hierunter zugehende höchste Gnadenbezeigung werde ich stets mit dem lebhaftesten Gefühl der Dankbarkeit verehren, und kein Wunsch meines Herzens wird feuriger seyn, als der, welcher sich für den dauerhaftesten Flor der glorreichsten Regierung Euerer Hochfürstlichen Durchlaucht, mit dem glücklichsten Wolstand verbunden, von mir unablässig zum Allmachtigen erheben wird.

Mit tiefstem Respekt ersterbend, Ew. u.s.w.

[erst von hier unterthänigst gehorsamste Dienerin Regina

an eigenhändig] Katharina Ebertin, tiefgebeugte Witwe.

Waldmannshofen, am 25. August 1788.

Nachsitz der Witwe.

Aus den Akten zusammengefaßt von Friedrich Ebert

Die Zeit des Nachsitzes war für die Witwe eine Zeit unaufhörlicher Beunruhigung. Von einer Besoldungs-Zulage war natürlich nicht mehr die Rede. Das Consistorium in Ansbach erteilte zwar schon am 29. August einen einjährigen Nachsitz und bestellte für dessen Zeit den Candidaten Joh. Albr. Fenk zum Vikar, aber der „unruhige“ und „unfriedfertige“ Hatzfeldische Verwalter Hoffmann setzte seine Angriffe auf die Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachische Episcopal-Gerechtsame fort. Er kam ins Pfarrhaus, riß das Markgräfliche Siegel von der Pfarrregistratur ab und legte wieder das Hatzfeldische an, er widersetzte sich auch dem Amtsantritte des Vikars Fenk und wollte ihm nicht nur den Aufenthalt im Pfarrhaus, sondern auch im Dorfe verbieten, da er aus dem Hatzfeldischen Patronatsrechte das Recht zur Ernennung des Vikars ableitete, oder gar den grundlegenden Vertrag von 1649 für ungiltig erklärte. Er brachte einen zweiten Vikar ins Haus, den die Witwe allerdings „auf eine feine Weise irre machte und ohne Weitläufigkeit abhielt“. Am Tage der Antrittspredigt Fenks drohten Tätlichkeiten vor dem Pfarrhause. Aber der Vikar setzte sich schließlich durch, auch die Registratur wurde Anfang September wieder durch zwei Nachbarpfarrer mit dem Markgräflichen Siegel versehen.

Jetzt begann der Hatzfeldische Beamte die bekümmerte Witwe durch gewaltige Drohungen zu ängstigen, weil sie sich mit ihrem Nachsitz-Gesuch an den Markgrafen gewendet hatte, und die Verlassene wurde immer zaghafter. Denn sie durfte auch die gräfliche Gnade nicht verlieren, „an welcher ihr doch wegen gesuchter Versorgung einer Tochter auf die Pfarrei alles gelegen war“. Im Oktober drohte der Verwalter mit gewaltsamer Räumung des Pfarrhauses und es war ein schwacher Trost, daß die Markgräfliche Regierung am 23. Oktober dem Kastenamt Uffenheim befahl [fol. 216], ihr „gelegentlich zu bedeuten, daß sie gegenwärtig um so weniger etwas zu befürchten habe, weil von dem Herrn Grafen von Hatzfeld noch keine Präsentation eines neuen Pfarrers geschehen sei“, und die Episcopalherrschaft sie kräftig vor Bedrückungen schützen werde. Schon Mitte November instruierte das Decanat die Witwe, „sich wegen ihres Nachsitzes an den Herrn Grafen von Hatzfeld privato nomine per memoriale [in privatem Namen durch Denkschreiben] zu wenden“.

Mitte Dezember wurde bekannt, daß der Graf den Pfarrer Kranz zu Widersbach präsentieren werde und die Ansbacher Regierung befahl am 20. dem Consistorium, ihm alsbald bei seiner Bewerbung entgegenzuhalten, daß der Witwe ein einjähriger Nachsitz verstattet sei, er also seinen Aufzug verschieben oder sich mit der Witwe deswegen abzufinden habe. Am gleichen Tage ging die gleiche Weisung an das Decanat, aber mit dem bedenklichen Beifügen, daß die Witwe eine solche Abmachung, wenn sie ihr unter billigen Bedingungen geboten werde, nicht zu erschweren, sondern selbst dazu die Hand zu bieten habe. Bei Hatzfeldischen Pfarreien war nämlich nur ein dreimonatiger Nachsitz üblich und die Rechtslage in dem Waldmannshofer Falle für Ansbach ungünstig. Die Markgräfliche Regierung trat also den Rückzug an, der durch die gütliche Abmachung zwischen der Witwe und dem Nachfolger verdeckt werden sollte. Sie einigte sich mit dem Grafen auf einen halbjährigen Nachsitz und stellte der Witwe Ersatz in Geld für die entgangenen weiteren Nachsitz-Monate in Aussicht.

Am 7. April meldet das Decanat, daß „die gute Wittwe des rechtschaffenen Pfarrer Eberts alle Stunden zum Abzug bereit, allein daß sie in Gefahr ist, von dem so wunderlichen Pfarrer Cranz weder einen Ersatz des Pflugrechts noch sonsten etwas an ihren gerechten Forderungen zu erhalten“. Die „dabei gehabten Ungelegenheiten und sehr erschütternden Anfechtungen“ haben sie so angegriffen, daß der treue Vikar Fenk, der auch die Söhne unterrichtete, ihr den Schriftwechsel mit dem Decanat besorgen mußte.

Die Auseinandersetzung wurde dadurch erschwert, daß auf dem Pfarrhofe Landwirtschaft getrieben wurde. Das Pfarrhaus mit seinen Wirtschaftsgebäuden steht an der Dorfstraße zwischen den bäuerlichen Anwesen und hat die gleiche Hofform, schmal und lang. Die Straßenseite wird von der Giebelseite des Hauses, einem Pförtchen und dem Hoftor eingenommen. Vom Pförtchen aus geht ein gepflasterter Steig die Langseite des Hauses entlang, zunächst am Wohnteil, dann an den Ställen, und weiter bis zu der Scheune, die hinten quer gestellt ist. Vom Hoftor geht dorthin eine Fahrt. Zwischen ihr und dem Steig ist in der Gegend der Ställe der Misthaufen. Da die Ernte dem Nachfolger zufiel, so mußte die Witwe die für Saat und Arbeitslohn aufgewendeten Kosten von ihm fordern. Pfarrer Kranz tat aber, vermutlich auf Anraten des Hatzfeldischen Beamten, keinerlei Schritte in dieser Richtung und der Beamte Hertlein machte der Witwe neue Schwierigkeiten, indem er am 20. April die Räumung des Pfarrhauses auf 28. ansetzte, während von Ansbachischer Seite der Befehl gekommen war, vor Regelung der Abfindung nicht abzuziehen. Er drohte mit gewaltsamer Emission, auch verlangte er die Oberaufsicht bei dem Abschluß des Vertrages.

Wenn auch den Worten nicht die Tat folgte, so waren es doch schwerste Tage für die gepeinigte Frau, sodaß der Vikar in einem Schreiben an das Decanat vom 22. April, an dem es wieder harte Auseinandersetzungen gegeben hatte, berichtete [fol. 260], „Sie leidet bey den Unruhen des schleunigen Abzuges, wobey sie sich über ihre Kräfte anstrengen muß, und den beständig und bis ans Ende fortdauernden Anfechtungen und Bedrückungen sehr und befindet sich würklich diesen Abend sehr übel, und ihre zahlreiche Familie ist voll Sorge, daß sie endlich unter solchen Stürmen erliegen möchte.“

Doch hatte er in einem Schreiben an das Decanat vom 3. April 1789 [fol. 250] berichten können: „Die gnädigst gewährte Pension gereicht der Fr. Witwe zum Trost.“

Am 25. April bewilligte die Fürstl. Regierung in Ansbach 150 fl. als Entschädigung für den Rest des einjährigen Nachsitzes [fol. 255], sowie als Belohnung für die Verdienste ihres verstorbenen Mannes um die Behauptung der Brandenb. Episcopal-Rechte ein Gnadengeschenk von 100 Reichstaler ohne allen Abzug oder Gebühren [fol. 257]. Am 15. Mai 1789 quittierte beim Decanat Regina Catharina Ebertin über 100 Reichstaler Höchstherrschaftl. Gnadengeschenk statt des nichtgenossenen letzthalbjährigen Witwennachsitzes.

Am 7. Mai wurde der Vertrag zwischen der Witwe und dem Nachfolger vor dem Decanat endgiltig abgeschlossen.

Am 25. Mai, dem Himmelfahrtstage, wurde Pfarrer Kranz installiert.

Auf fol. 273 berichtet der cand. Fenk über seine Tätigkeit und seine Verdienste in Waldmannshofen u. a. folgendes: „Ist gleich der jährige Nachsitz nicht durchgesetzt worden, so habe ich doch mit der Witwe bei der anfänglich befohlenen Behauptung desselben unaussprechlich viel Unruhe und Anfechtung und hernach bei erfolgter Abänderung viel Schmach erdulden müssen, jedoch hiebei die Ehre der Hochfürstl. Episcopalherrschaft sowohl als die Wohlfahrt der Witwe möglichst gerettet. Da man sie noch vor Ernennung und Präsentation des neuen Pfarrers und mit Beiseitsetzung und Hintergehung der Hochfürstl. Episcopalherrschaft dazu drängen wollte, sich auf eine vorgeschriebene Abfindungssumme zu verstehen und noch vor Verfluß eines Vierteljahres abzuziehen, oder sie sogleich nach Verfluß desselben abzutreiben drohte, so bewahrte ich nicht nur die Witwe vor allen nachteiligen Schritten, sondern half es auch durch meinen Rat und Beistand dahin bringen, daß ihr die Gräfl. Patronatsherrschaft, zwei vorherige ganz entgegengesetzte und bedrohliche Resolutionen ungeachtet, noch einen halbjährigen Nachsitz genießen zu lassen gedrungen wurde. Wie viel ich dazu beitrug und biß ans Ende darum streiten mußte, daß die Witwe das Besoldungskorn, welches ihr von dem Gräfl. Amt unter dem Vorwand einer Entschädigung für die über den Pfarrverwesungs- und Nachsitzstreit gehabten Unkosten vorenthalten wurde, endlich noch erhielt; daß der Pfarrer Kranz nach langem und hartnäckigem Widerstand sich über das Pflugrecht und den halbjährigen Besoldungsanteil mit der Witwe noch vor dem Hochfürstl. Decanat vergleichen mußte …“ das will ich nicht mehr ausführlich vorstellen.


Abb. 5: Schriftprobe Julius Christian Heinrich Ebert (1840)

32 Als Minister am kaiserlichen Hof zu Wien ist lediglich Carl Friedrich Graf von Hatzfeld zu Gleichen (1718–1793) nachweisbar, der zwar 1765 Präsident der Hofkammer war, den Titel „Minister“ jedoch offiziell erst 1771 erhielt, vgl. ADB XI (1880), S. 31–34; NDB VIII (1969), S. 63f.

33 Die Witwe des Vorgängers hatte um einen einjährigen Nachsitz gebeten, aber nur ½ Jahr erhalten, da ihr Mann zwar die Rechte der Pfarrei gegen die Katholiken mannhaft verteidigt, aber durch seinen Lebenswandel vielfach Anstoß gegeben hatte (F. E.).

34 Markgraf zu Brandenburg

35 Hier großes Siegel der Markgrafschaft (27 Schilder) auf Oblate (F. E.).

36 Fehlen im Akt (F. E.).

37 Das Wort Excellenz ist anscheinend mit der Tinte des Decanats durchstrichen (F. E.).

38 Der Inhalt des „beobachteten Verfahrens“ ist aus den Akten nicht ersichtlich (F. E.).

39 Die Anzeige ist der vorigen ganz ähnlich, nur ist die Art der Eingriffe nicht angedeutet (F. E.)

40 Wie fol. 181 (F. E.).

Familien-Erinnerungen aus vergangenen Jahrhunderten

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