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§ 5. Erörterung über die Freunde und die Befugnisse der Boten des Liebhabers.

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Die Liebe, welche innerhalb der vier Kasten nach Ebenbürtigkeit und gemäß dem Lehrbuche an eine Frau gewandt wird, die früher noch nicht mit einem andern verheiratet war, bringt Söhne, verleiht Ansehen und entspricht den Sitten der Welt.

Das Umgekehrte davon und verboten ist die Liebe zu Frauen aus höherer Kaste und an andere Verheirateten; die Liebe zu Frauen aus niedrigerer Kaste, aus der Kaste Gestoßenen, Hetären und Wiederverheirateten ist nicht geboten und nicht verboten, da sie nur dem Vergnügen dient.

Das ist nun eine der Hammeraussagen. Tête-à-tête nur mit Mädels aus der eigenen Kaste zum Zwecke der Stammhalterzeugung. Und bei Sex mit Frauen niederer Kasten, fremden Ehefrauen und Edelnutten wird weggesehen, weils ja um Spaß an der Freud geht.

Hierbei gibt es drei Liebhaberinnen: Mädchen, Wiederverheiratete und Hetäre.

Aus anderen Gründen wird selbst eine von einem anderen geheiratete Frau zu einer Vierten, die man besuchen darf, sagt Goṇikāputra.

Es gibt also drei Typen von Liebhaberinnen plus Eins. Um diese geht es jetzt:

Wenn er denkt: »Sie ist eine geschlechtlich Freie.«

»Auch von anderer Seite ist schon vielfach ihr guter Wandel untergraben worden; ein Besuch bei ihr, gleichsam als einer Hetäre, wird also, auch wenn sie aus einer höheren Kaste ist, keine Pflichtverletzung bewirken: sie ist eine Wiederverheiratete.«

Früher einem anderen gehörig, wird sie ausgehalten: dabei ist kein Bedenken.

'Da gehen wir drüber, andere waren auch schon dran, ist also egal.' Es kommt aber gleich noch besser. Die Frage ist: hat Schmidt diese Aussagen in seiner Übersetzung so formuliert oder haben die Herren der obersten Varna vor 1800 Jahren schon so geredet.

Entweder: »Sie übt über ihren Gatten, einen großen Herrn, der mit meinem Feinde in nahen Beziehungen steht, gewaltsam die Herrschaft aus: wenn sie mit mir Verkehr hat, wird sie aus Liebe (zu mir) jenen umstimmen.«

Oder: »Sie wird den mir abholden (Gatten), der mächtig ist und mich zu schädigen trachtet, in seine ursprüngliche Verfassung zurückversetzen.«

Oder: »Wenn ich durch sie einen Freund erwerbe, werde ich die Sache des Freundes, die Abwehr des Feindes oder eine andere schwer zu erreichende Sache durchsetzen.«

Oder: »Mit ihr vertraut werde ich ihren Gatten töten und so dessen Besitztum als mein eigen erlangen.«

Oder: »Gefahrlos ist der Besuch bei dieser und bringt Geld ein, ich aber, der ich nichtig bin, besitze keine Mittel zum Leben. Unter solchen Umständen werde ich auf diese Weise ihr außerordentlich bedeutendes Vermögen mühelos erlangen.« – Oder: »Sie kennt meine Blößen und ist in mich heftig verliebt: sie wird mich, wenn ich ihr nicht zu Willen bin, durch Ausplaudern meiner Fehler vernichten.«

Oder: »Sie wird mir ein nichtbegangenes, glaubwürdiges, schwer zu entkräftigendes Verbrechen zuschreiben, wodurch ich den Tod finden werde.«

Oder: »Sie wird ihren würdevollen, ergebenen Gatten mit mir entzweien und meine Feinde zusammenbringen.«

Oder: »Sie könnte selbst mit ihnen gemeinsame Sache machen.« – Oder: »Ihr Gatte hat die Absicht, meine Frauen zu schänden: darum will ich ihm das vergelten, indem ich seine Frauen auch schände.«

Oder: »Ich bin von dem Könige beauftragt, einen Feind desselben zu töten, der sich drinnen aufhält.«

»Eine andere, die ich lieben werde, ist dieser untertan. Ich werde sie erlangen, indem ich auf dieser Brücke hinübergehe.« – Oder: »Ein (sonst) unerreichbares, mit ihr verbundenes, reiches und schönes Mädchen wird sie mir verschaffen.« – Oder: »Mein Feind ist mit ihrem Gatten eins geworden: dem werde ich durch sie einen Trank reichen lassen!« – Aus solchen und ähnlichen Gründen soll man auch eine fremde Frau besuchen.

So geschehe eine Verwegenheit nicht bloß aus Leidenschaft. – Das sind die Gründe, fremde Weiber zu besuchen.

Also: ist alles in Ordnung, solange man solche Ausreden hat. Fehlt irgendwas oder ist wirklich jede haarsträubende Mutmaßung erlaubt? Jetzt kommen aber zu den vier Frauentypen noch welche hinzu:

Aus eben diesen Gründen soll nach Cārāyaṇa als fünfte besucht werden eine einem Minister zugehörige, oder einem Könige zugehörige, eine dort nur mit einem Teile lebende oder irgendeine andere, die betreffenden Geschäfte ausführende Witwe; nach Suvarṇanābha als sechste eine ebensolche Nonne; nach Ghotakamukha als siebente die noch unberührte Tochter einer gaṇikā oder eine ebensolche Dienerin; nach Gonardīya als achte eine Jungfrau aus edlem Geschlechte, die das Kindesalter überschritten hat; wegen der Verschiedenheit des Verfahrens mit ihr. Da aber keine besonderen Gebräuche vorliegen, so sind auch diese unter den früher Genannten elliptisch mitverstanden; und so gibt es nach Vātsyāyana eben vier Liebhaberinnen. Einige rechnen als fünfte Klasse die Eunuchen, weil sie davon verschieden sind.

Die weiteren Typen funktionieren als Frauen aber genauso wie die anderen, sie gehören also doch zu den vier Haupttypen, dafür sind die Eunuchen die fünfte Art Frau, weil sie nicht zu den anderen passen.

Der eine Liebhaber nun ist der allgemein bekannte, der andere aber der verborgene, weil er etwas Besonderes erreicht. Nach Vorzügen oder Nichtvorzügen aber ersehe man, ob er ein bester, mittlerer oder schlechter ist. Diese Vorzüge und Nichtvorzüge der beiden jedoch werden wir in dem Abschnitte über die Hetären behandeln.

Wie gut, dass es dafür später noch ein Kapitel gibt.

Nicht zu besuchen sind aber nun folgende Frauen: Aussätzige; Verrückte; Ausgestoßene; Geheimnisse Verratende; öffentlich Einladende; deren Jugend größtenteils vorüber ist; allzu Helle; allzu Dunkle; übel Riechende; Verwandte, Freundinnen, Nonnen und die Frauen von Verwandten, Freunden, Lehrern und Königen.

Die Nonnen sind also doch nicht dabei, und zu alt dürfen sie auch nicht sein.

Die Anhänger des Bābhravya sagen: »Jede Frau darf besucht werden, die fünf Männer gesehen hat.«

Woher weiß man denn, mit wie vielen Kerlen sie schon Kama geübt hat?

Goṇikāputra sagt: »Ausgenommen die Frauen eines Verwandten, Freundes, Brahmanen und Königs.«

Mit dem man zusammen im Sande gespielt hat; der durch Hilfeleistungen verpflichtet ist; der gleichen Charakter und gleiche Neigungen hat; mit dem man zusammen studiert hat; der unsere Blößen und Geheimnisse kennt; von dem man selbst derlei kennt; das Kind der Amme, welches mit uns aufgewachsen ist – das sind die Freunde.

Diese Erklärung für den Fall, dass der angesprochene Lebemann nicht weiß, wer seine Freunde sind.

Von des Vaters Großvater stammend, seinem Worte treu bleibend, keine Veränderung zeigend, ergeben, beständig, nicht von habsüchtigem Charakter, nicht zu entfremden und Beratungen nicht preisgebend: das sind die glückbringenden Freunde.

Freunde sind: Wäscher, Barbiere, Kranzwinder, Händler mit Wohlgerüchen, Schnapsverkäufer, Bettler, Kuhhirten, Betelverkäufer, Goldarbeiter, der Pīṭhamarda, Vita, Vidūaaka usw. Mit deren Ehefrauen sollen die Lebemänner befreundet sein, sagt Vātsyā(ya)na.

Was beide gemeinsam betrifft, was beiderseits hervorragend ist, besonders aber das volle Vertrauen der Geliebten: das bildet dort die Befugnis des Boten.

Die Eigenschaften des Boten sind: Gewandtheit, Dreistigkeit, Verständnis für Gebärden und äußere Erscheinung, Kenntnis der Gelegenheit zum Hintergehen, Geistesgegenwart und schnelles Begreifen einer Sache samt den anzuwendenden Kunstgriffen.

Den Boten (benannt mit 'Pīṭhamarda, Vita, Vidūaaka usw.') kommt später noch Bedeutung zu.

Hier gibt es einen Vers:

Ein selbstbewußter, freundereicher, gewandter, wesenskundiger, auf Ort und Zeit sich verstehender Mann wird mühelos selbst ein unerreichbares Weib erlangen.

Solche Sprüche motivieren einen doch echt.

Kamasutra reloaded

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