Читать книгу Grundrechte - Daniela Schroeder - Страница 100
bb) Verhältnismäßigkeit der Maßnahme der Exekutive oder der Judikative
Оглавление168
Wendet die Exekutive oder die Judikative die formell-gesetzliche Grundlage verfassungskonform, insbesondere grundrechtskonform, an, untersuchen Sie in einem nächsten Schritt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme der Exekutive oder der Judikative. Insoweit kann grundsätzlich auf die Ausführungen oben (Rn. 143 ff.) verwiesen werden. Im Gegensatz zur Legislative sind die Exekutive und die Judikative jedoch an das geltende Recht gebunden. Sie besitzen daher vor allem keinen vergleichbaren Gestaltungsspielraum, wie ihn die Legislative hat.