Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 268

1. Erwägungsgründe

Оглавление

1

Ausweislich des ErwG 40 ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn personenbezogene Daten mit Einwilligung der betroffenen Person (Abs. 1 lit. a) oder auf einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage (Abs. 1 lit. b–f) verarbeitet werden. Die Erwägungsgründe beinhalten entsprechend der Relevanz für die Datenverarbeitung ausführliche Erläuterungen zur Einwilligung[4] und zu den alternativen Legitimationstatbeständen[5].

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх