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III. Angelsächsischer Rechtskreis
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Im traditionellen common law bestand das anerkannte Vergehen der Erpressung darin, dass ein Amtsträger unter Missbrauch seiner Amtsgewalt Gebühren nahm, die ihm nicht oder nicht in dieser Höhe zustanden.[350] Wurde die Erpressung somit zunächst als Amtsdelikt verstanden, ist die Erpressung als allgemeines Vermögensdelikt dem common law als eigenständiger Tatbestand unbekannt. Diese Lücke wurde in den letzten Jahrhunderten durch statute law geschlossen, das die Erpressung teils als extortion oder blackmail bezeichnete, welche regelmäßig milder als der Raub bestraft wurde. In England ist die Erpressung mittlerweile in sec. 21 des Theft Act 1968 geregelt und mit Freiheitsstrafe bis zu 14 Jahren bedroht.[351] Strafbar ist hiernach die Geltendmachung einer unbegründeten Forderung durch Drohung in Bereicherungsabsicht oder mit Schädigungsvorsatz. Die Bereicherung oder Schädigung muss also nicht eingetreten sein. Erfasst werden kann aber nicht nur die Geltendmachung unbegründeter Forderungen, sondern auch die Geltendmachung begründeter Forderungen, wenn diese unter Androhung nicht ordnungsgemäßer Mittel vollzogen wird und der Täter hierfür keine „vernünftigen Gründe“ vorbringen kann. – Im Bundesstrafrecht der Vereinigten Staaten nach 18 USC § 873 wird wegen Erpressung (blackmail) derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, der einen Dritten mit einer Anzeige wegen der Verletzung von Bundesrecht droht und dafür Geld fordert oder erhält.[352] Spezialtatbestände sind enthalten in 18 USC § 872 (Erpressung im Amt), 18 USC § 874 (Erpressung sog. „kick-backs“ bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) und 18 USC § 875, 876 (wissentliche Übermittlung von Drohungen im Zusammenhang mit einem erpresserischen Menschenraub im zwischenstaatlichen Telekommunikationsverkehr – mit Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren!). Der weitaus größere Teil der begangenen Erpressungskriminalität fällt jedoch in den Anwendungsbereich der Strafgesetze der jeweiligen Einzelstaaten. Alle Einzelstaaten kennen entsprechende Strafnormen, die die Erpressung als Vermögens- oder Eigentumsdelikt unter Strafe stellen, die aber vielfältig voneinander abweichen.[353] So regelt z.B. sec. 155.15 New York Penal Law, dass ein Täter auch dann wegen einer Erpressung strafbar ist, wenn ihm ein Anspruch auf die abgepresste Sache zusteht. § 223.4 des Model Penal Code sieht einen Tatbestand des „Diebstahls durch Erpressung“ vor, wenn der Täter durch im Einzelnen aufgezählte Zwangsmittel einen (unrechtmäßigen) Vermögensvorteil erlangt.