Читать книгу Johann Heinrich Pestalozzi "Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts" - Dieter-Jürgen Löwisch - Страница 18

Kronrecht

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In seinem Ursprung schwankend zwischen den Gefühlen des Privatrechts oder vielmehr der Privatanmaßungen in dem Besitz der unverhältnismäßigen gesellschaftlichen Kräfte und den Ansprüchen des öffentlichen Rechts und des öffentlichen Bedürfnisses. Einzig durch seine Übereinstimmung mit dem gesellschaftlichen Zweck und dem gesellschaftlichen Recht gesellschaftlich – und nur in soweit rechtmäßig.

In der Hand der Individuen als solcher – bloße tierische Kraft und in soweit in seinen Wirkungen nicht bloß wie das Eigentum, die Macht und die Ehre allgemeine Nahrung unsers tierischen Sinns und aller Verirrungen, zu welchen dieser Sinn uns hinführt – sondern die bestimmte höchste Stufe, das bestimmte non plus ultra aller möglichen Attentate gegen alle Fundamente der gesellschaftlichen Wahrheit und des gesellschaftlichen Rechts.

Könige können Anbetung verdienen, aber es ist gleich wahr – der Begriff des Kronrechts, als ein allgemeiner Begriff, erregt beim sinnlichen, selbstsüchtigen Menschen eben die Gefühle, welche die Wörter Freiheit und Gleichheit beim französischen Sansculotten erregt haben.

Johann Heinrich Pestalozzi

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