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Bädergestaltung Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen


Beckenausstiege, -Einstiege

Beckenausstiege müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein. Dies ist erfüllt: Bei 50m Variobe-cken mindestens 6 Ausstiege, bei 25m- Schwim-mer- oder Variobecken mindestens 4 Ausstiege oder im Nichtschwimmerbecken eine längsseiti-ge Treppe mit zwei Leitern. Bei Mehrzweck- oder Variobecken müssen auch beim Übergang zum Schwimmerteil Beckenausstiege vorhanden sein. Von Beckenseiten, auf denen Sprunganla-gen stehen, müssen Ausstiege mindestens 8m entfernt sein. Dies gilt nicht für Startsockel.

Beckenausstiege müssen sicher begehbar und rutschhemmend ausgeführt sein. Schwimm-sportgeräte, Beckenleitern, Griffbögen und Maße der Treppen- und Steigleitern müssen der DIN 7930 entsprechen. Trittstufen der Wasser-treppen sind farbig zu kennzeichnen.

Leitern und verstellbare Einsteigtreppen

Beckensteigleitern sind wandbündig in Nischen bis zur Raststufe auszuführen. Jedoch mindestens eine Leiter sollte bis zum Beckenboden rei-chen. Leiternholme dürfen nicht ins Becken ragen und nicht mehr als 15cm vom Beckenrand zurückstehen.

Einzuhaltende Maße:

Abstand der Trittstufen unterein-ander: 230 - 300 mm

Stufentiefe ≥150mm

Bei Metall-Leitern gilt:

Breite zwischen den Holmen:

≥ 52 cm

Nischenbreite:

von Holmenachsen + je 10 cm

Nischentiefe:

Holmenachse bis Wand 11 cm

Bei Keramik- oder Kunststoff-Verbundkonstruktionen gilt:

ObersteTrittstufe nicht tiefer als 30cm unter dem Beckenkopf,

Abstand zur Nischenrückwand:

≤ 8 mm

Unterschiedliche Holmenhöhen:

Ein Holm ≥ 75 cm, zweiter Holm 20 cm höher

Schwimmerbecken/Sportbecken mit norm-gerechten Schwimmstreifen und Anordnung der Ein-stiege


Beckenecke mit Einstieg nach FINA und den Richtlinien für den Bäderbau (Villeroy & Boch, D-66693 Mettlach)

Bädertechnik für Betrieb und Ausbildung

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