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Bädergestaltung Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen
Beckenausstiege, -Einstiege
Beckenausstiege müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein. Dies ist erfüllt: Bei 50m Variobe-cken mindestens 6 Ausstiege, bei 25m- Schwim-mer- oder Variobecken mindestens 4 Ausstiege oder im Nichtschwimmerbecken eine längsseiti-ge Treppe mit zwei Leitern. Bei Mehrzweck- oder Variobecken müssen auch beim Übergang zum Schwimmerteil Beckenausstiege vorhanden sein. Von Beckenseiten, auf denen Sprunganla-gen stehen, müssen Ausstiege mindestens 8m entfernt sein. Dies gilt nicht für Startsockel.
Beckenausstiege müssen sicher begehbar und rutschhemmend ausgeführt sein. Schwimm-sportgeräte, Beckenleitern, Griffbögen und Maße der Treppen- und Steigleitern müssen der DIN 7930 entsprechen. Trittstufen der Wasser-treppen sind farbig zu kennzeichnen.
Leitern und verstellbare Einsteigtreppen
Beckensteigleitern sind wandbündig in Nischen bis zur Raststufe auszuführen. Jedoch mindestens eine Leiter sollte bis zum Beckenboden rei-chen. Leiternholme dürfen nicht ins Becken ragen und nicht mehr als 15cm vom Beckenrand zurückstehen.
Einzuhaltende Maße:
Abstand der Trittstufen unterein-ander: 230 - 300 mm
Stufentiefe ≥150mm
Bei Metall-Leitern gilt:
Breite zwischen den Holmen:
≥ 52 cm
Nischenbreite:
von Holmenachsen + je 10 cm
Nischentiefe:
Holmenachse bis Wand 11 cm
Bei Keramik- oder Kunststoff-Verbundkonstruktionen gilt:
ObersteTrittstufe nicht tiefer als 30cm unter dem Beckenkopf,
Abstand zur Nischenrückwand:
≤ 8 mm
Unterschiedliche Holmenhöhen:
Ein Holm ≥ 75 cm, zweiter Holm 20 cm höher
Schwimmerbecken/Sportbecken mit norm-gerechten Schwimmstreifen und Anordnung der Ein-stiege
Beckenecke mit Einstieg nach FINA und den Richtlinien für den Bäderbau (Villeroy & Boch, D-66693 Mettlach)