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Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen Bädergestaltung
Einsteigtreppen in Schwimmbädern sind par-allel an der Längsseite mindestens 1m breit einzubauen. Sie enden auf einem Podest in Raststufenhöhe und sind mit einem Handlauf zu versehen. Podeste und Trittstufen sind rutsch-hemmend auszubilden. Man unterscheidet star-re Einstiege und verstellbare Treppen. Bei letz-teren dürfen die Stufen höchstens 18 cm hoch sein, und der Zwischenraum zum Beckenboden mind. 100mm betragen. Die Höhenverstellbar-keit beschränkt sich auf 1,50 m.
Wartung: Kontrolle des Belages auf Rutschfes-tigkeit und Haltbarkeit, Überprüfung der Veran-kerungen und Verstelleinrichtungen.
Beckensteigleiter, Trittstufen: Keramik (Meyer - Hagen, D-58095 Hagen)
Höhenverstellbare Edelstahltreppe für Hub-boden und Rinnensysteme (Meyer-Hagen, D-58095 Hagen)
Wassertiefen, Kennzeichnung
Nichtschwimmerbecken: max. 1,35m tief. Sprin-gerbereiche müssen zum Zeitpunkt ihrer Errich-tung mindestens den Angaben der „Richtlinien für den Bäderbau“ entsprechen. Unter Startso-ckeln: mindestens 1,80m Tiefe über 5m Länge. Wassertiefen müssen unmittelbar am Rand jeden Bereiches deutlich erkennbar und dau-erhaft angegeben sein. Die Kennzeichnungen müssen vom Beckenrand aus erkennbar sein.
Kennzeichnungen von Funktionsbereichen müs-sen mindestens auf zwei gegenüberliegenden Seiten, sowohl vom Beckenumgang als auch vom Becken, erkennbar sein.
In Bädern, in denen Gruppenschwimmen mit Nichtschwimmern abgehalten wird, muss zwi-schen Schwimmer- und Nichtschwimmerteil ein Trennseil auf der Wasseroberfläche angebracht werden können. Bei einem deutlichen Knick des Beckenbodens muss das Trennseil im Nicht-schwimmerbereich 1m vor dem Knick ange-bracht sein. Der Übergang eines Schwimmka-nals in ein Schwimmerbecken ist 1 m vor dem Schwimmerbecken zu kennzeichnen.