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Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen Bädergestaltung

Zwischenböden und bewegliche Beckenabtren-nungen) schreiben folgende Ausführungseinzel-heiten vor:

Hubböden sind für eine Verkehrslast (zusätz-liche Auflast) von 600 N/m2 oder 2000 N/m2 zu bemessen.

Öffnungen im Boden oder an den Becken-wänden dürfen nicht über 8mm sein. Öffnun-gen über 8mm sind mit flexiblen Abdeckun-gen zu versehen.

Die Oberfläche des Hubbodens muss aus-trittsicherem Material bestehen.

Hubböden müssen in der Nutzungsstellung gegen ungewollte Bewegungen gesichert sein. In der Ruhestellung müssen sie ein Ab-sinken oder Aufschwimmen verhindern.

In der Nutzungsstellung muss die Steuerung für Heben und Senken unwirksam sein.

In der Endstellung muss die Oberkante des Bodens mit Treppen oder Leiterstufen in glei-cher Höhe liegen. Die zulässige Abweichung beträgt ± 2cm.

Das Unterschwimmen von offenen Enden muss verhindert werden. Wird hierfür eine Schleppplatte verwendet, darf sie in der End-stellung nie steiler als 45° gegen die Waage-rechte sein.

Beim Bewegen des Bodens haben dies Anzeigensymbole den Ba-degästen deutlich zumachen. Die Wassertiefe muss angezeigt wer-den.

Unter dem Hubboden sollte ein Freiraum von mind. 0,60m Höhe sein, der nur Befugten zugänglich ist, und eine Sicherung gegen Ab-sinken besitzt. Die Zugänge müs-sen sich jederzeit von unten ohne Hilfsmittel öffnen lassen.

Zur Kontrolle des Beckenraumes unter dem Hubboden sollten in der Beckenwandung Beobachtungs-fenster und Beleuchtungseinrich-tungen eingebaut sein (Empfeh-lung).

Bei hydraulisch verstellbaren Hub-böden muss der Betriebsdruck an-gezeigt werden (z.B. am Hydrauli-kaggregat).


Bedienung der Hubböden

Hubböden dürfen nur durch unterwiese-ne Personen bedient werden.

Hubböden dürfen nur in Ausnahmefällen dem Transport von Menschen dienen.

Das Becken muss von Badegästen geräumt sein.

Der Bediener muss freie Sicht auf den ganzen Beckenbereich besitzen.

Die Bewegungsrichtung (Heben-Senken) muss deutlich gekennzeichnet sein.

Die Freigabe des Beckens hat erst in „gesicherter Ruhestellung“ zu erfolgen.

Der Bedienungsschalter ist vor Unbefug-ten zu sichern.

Bei Wassertiefen unter 1,80m sind die Startsockel zu sperren.

In regelmäßigen Abständen sind Hubbö-den auf Funktion und Standsicherheit zu überprüfen.

Wartungsarbeiten sind nur bei leeren Becken durchzuführen.


Lehrschwimmbecken-Hubboden (www.hubboden.de)

Bädertechnik für Betrieb und Ausbildung

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