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3. Gewalt am Arbeitsplatz
ОглавлениеFormen von Gewalt am Arbeitsplatz sind vielfältig. Eine allgemein gültige Definition existiert bisweilen nicht.
Gewalt am Arbeitsplatz unterscheidet zwischen interner und externer Gewalt: „Jede Aktion, jeder Vorfall oder jedes Verhalten, das von einem angemessenen Verhalten abweicht und mit dem eine Person angegriffen, bedroht, beschädigt oder verletzt wird – und zwar während der Arbeit oder in direkter Folge davon. Interne Gewalt am Arbeitsplatz ist die unter Beschäftigten. Externe Gewalt am Arbeitsplatz findet zwischen Beschäftigten und einer anderen Person, die am Arbeitsplatz präsent ist, statt.“19
Nicht jede Gewalt erfolgt physisch und nicht jede ist strafrechtlich zu ahnden. Zudem ist sie zu unterscheiden in physische/tätliche und psychische Gewalt:
Physische Gewalt bzw. tätliche Angriffe sind
• Treten/Schlagen/Stoßen
• Angriffe mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen
• Werfen mit einem Gegenstand
• Handgreifliche sexuelle Belästigung (z. B. unsittliche Brührungen bis hin zur Vergewaltigung)
• Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. anspucken)
Psychische und damit nicht-tätliche Angriffe sind:
• Anschreien/verbale Provokation
• Bedrängen/Umzingeln (ohne zu berühren)
• Nachstellen
• Beleidigung und Verleumdung (direkt und indirekt)
• Sexuelle Gewalt ohne Körperkontakt (verbal/nonverbal)
• Androhen körperlicher Gewalt
• Androhen von Anzeigen
• Foto- bzw. Videografieren (zur Provokation oder als Drohgebärde)
• Miterleben von Gewalt gegen Kollegen
Gerade nicht-tätliche Aggressionen werden vom Empfänger nicht zwangsläufig als Gewalt betrachtet, insbesondere dann, wenn sie nicht besonders intensiv oder aber ein beispielsweise aggressiver Ton, bzw. Beleidigungen bereits zum Alltag gehören. Zudem kann Gewalt systematisch und nicht nur als einzelner Akt ausgeübt werden. Gewalt kann unter Kollegen, zwischen Vorgesetzten und Untergebenen oder durch Dritte wie z. B. Klienten, Kunden, Patienten oder Schüler stattfinden. Sie kann von einer oder mehreren Personen ausgehen.