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Beispiele von Pflichtversicherten

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Zu den Pflichtversicherten in der Pflegeversicherung gehören unter anderem nach §§ 20 Abs. 1, 25 SGB XI:

  Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV),

 Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach SGB III erhalten,

 grundsätzlich Personen, die Arbeitslosengeld 2 nach SGB II erhalten (Ausnahme Familienversicherung besteht, beachte § 25 SGB XI),

 behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder Blindenwerkstätten,

 behinderte Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen regelmäßig Leistungen erbringen,

 Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese beantragt haben (Rentner), soweit sie der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen,

 beitragsfreie Familienversicherte im Sinne des § 25 SGB XI, wie Ehegatte, Lebenspartner, Babys und Kinder bis grundsätzlich zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Das WIE der Pflegeversicherung 2016 für pflegebedürftige Babys, Kinder und Erwachsene

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