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2.1 Notwendige Unterscheidungen

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Zwischen den nur scheinbar identischen Begriffen „nichtsesshaft – wohnungslos – obdachlos“ muss eine Gemeinde sehr genau unterscheiden. Der Grund: Nichtsesshaften muss die Gemeinde nur sehr eingeschränkt helfen, lediglich Wohnungslosen überhaupt nicht, tatsächlich Obdachlosen dagegen immer.

Auch die Begriffe „obdachlos“ und „mittellos“ dürfen nicht vermengt werden. Sicher sind viele Obdachlose auch mittellos – aber keineswegs alle!

Der Begriff „Wohnungsnotfälle“ vermag den Blick für soziale Hintergründe zu schärfen, eignet sich aber nicht als rechtliche Abgrenzung dafür, wann eine Gemeinde eingreifen muss.

Obdachlosigkeit in Kommunen

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