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Vorwort zur 4. Auflage

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Schon über 20 Jahre, seit der ersten Auflage im Jahr 1997, verfolgt dieser Leitfaden zur Obdachlosigkeit unverändert dieselbe Zielsetzung: Geschäftsleiter in Kommunen, Mitarbeiter in Ordnungsämtern und Sozialarbeiter sollen sich in knapper, praxisbezogener Form zuverlässig über die wesentlichen Rechtsfragen zur Obdachlosigkeit informieren können. Musterbescheide, Ablaufpläne und Handlungsanleitungen bieten ihnen dabei Hilfestellungen für das konkrete Vorgehen.

Die dritte Auflage 2019 war bereits nach einem guten halben Jahr vergriffen. Das spricht dafür, dass der Leitfaden seine Zielsetzung tatsächlich erreicht.

In der Neuauflage sind die Nachweise zur Rechtsprechung aktualisiert und weiter ausgebaut. Dabei sind besonders viele Entscheidungen bayerischer Verwaltungsgerichte (vor allem des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs) berücksichtigt. Das hat nichts damit zu tun, dass der Verfasser in der bayerischen Staatsverwaltung tätig ist. Vielmehr ist das Problem der Obdachlosigkeit besonders im Großraum München so drängend, dass es in Bayern deutlich mehr gerichtliche Streitigkeiten zu dieser Thematik gibt als anderswo. Dies mindert natürlich in keiner Weise den Wert teils zentral bedeutsamer Gerichtsentscheidungen aus anderen Bundesländern.

Die meisten Leserinnen und Leser müssen konkret auftretende Fälle lösen. Dabei werden sie die teilweise ausführlichen Fußnoten nur selten heranziehen. Die Fußnoten (besonders die Rechtsprechungsnachweise) bieten jedoch eine unentbehrliche Hilfestellung, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Die Erfahrung zeigt, dass der Leitfaden auch gerne genutzt wird, um Bachelor- oder Masterarbeiten zum Thema Obdachlosigkeit vorzubereiten. Hierbei sind die Hinweise auf Dissertationen nützlich, die Grundsatzfragen behandeln. Für den Verwaltungsalltag werden sie natürlich nicht benötigt.

Frau Christine Class betreut das Werk im Richard Boorberg Verlag bereits seit der ersten Auflage mit größter Sorgfalt. Dafür sei ihr besonders gedankt.

Wer mit Rechtsfragen der Obdachlosigkeit in der Praxis zu tun hat, sollte dabei eines nie vergessen: Personen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, befinden sich stets in einer schwierigen Situation. Umso stärker ist ihr Gespür dafür entwickelt, ob sie als Mensch respektiert und rechtlich korrekt behandelt werden. Das Bemühen um ein rechtlich korrektes Vorgehen hat hier deshalb eine besondere Bedeutung. Wenn der Leitfaden dazu einen Beitrag leisten kann, wäre sein Zweck erreicht.

Würzburg, im Juni 2020Eugen Ehmann
Obdachlosigkeit in Kommunen

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