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3. Das Heer der Republikzeit
ОглавлениеKommandierende Magistrate
Nach der traditionellen Chronologie wurde im Jahr 509 v. Chr. der letzte König Roms, Tarquinius Superbus, entthront und aus der Stadt vertrieben. Kein neuer König wurde gewählt, die königlichen Befugnisse wurden von gewählten Magistraten (lat. magistratus) übernommen. Hinter dieser wichtigen Umwälzung stand die römische Aristokratie, die ein kollektives Führungssystem des römischen Staates mit aus ihren Reihen gewählten Magistraten einführte und allmählich vervollständigte. Die ordentlichen Magistraturen waren kollegial, was bedeutet, dass jeder ordentliche Magistrat mindestens einen gleichgestellten Kollegen hatte. Desgleichen waren die Amtszeiten der Magistrate in der Regel auf ein Jahr beschränkt. Beide diese Vorschriften waren Vorsichtsmaßnahmen gegen Amtsmissbrauch. Nicht alle Magistrate der Römischen Republik besaßen die Kommandogewalt über das Heer. Diese stand ausschließlich den hochrangigen Magistraten zu: Konsuln, Prätoren und Diktatoren (die Letzteren waren allerdings außerordentliche Magistrate, die ohne gleichgestellten Kollegen und auf eine maximale Amtszeit von sechs Monaten im äußersten Gefahrenfall nicht gewählt, sondern ernannt wurden). Entsprechend der Zahl der höchstrangigen ordentlichen Magistrate mit Kommandogewalt (lat. magistratus cum imperio, wobei imperium Kommandogewalt bedeutet), den zwei Konsuln, wurde das gesamte Bürgerheer anfangs in zwei Legionen geteilt.