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1. Das Heer der Königszeit
ОглавлениеDie Armee des Königtums
Über die Anfänge des römischen Heeres ist wenig bekannt. Als gesichert kann jedoch gelten, dass die ersten Formen der Armee Roms sowohl in der Zeit der Könige als auch in derjenigen der Republik als „Bürgerarmee“ bezeichnet werden können. Dies bedeutete, dass der Wehrdienst für jeden römischen Bürger eine Pflicht und eine Ehre zugleich war. Wie bei einer jeden Bürgerarmee war auch diejenige des frühen Rom eng mit der sie tragenden Gesellschaftsstruktur verbunden. Die römische Tradition spricht von einer Einteilung der römischen Bevölkerung in drei ursprüngliche Stämme (tribus), die alle Namen etruskischer Herkunft trugen: Ramnes, Tities und Luceres. Die Stämme waren ihrerseits in je zehn centuriae („Hundertschaften“) geteilt; jeder Stamm stellte also 1000 Mann für die Armee bereit. Dies ergibt in dieser frühen Phase der römischen Armee eine Gesamtstärke von 3000 Fußsoldaten. Dazu kamen noch die 300 Reiter der Kavallerie, anscheinend celeres („die Schnellen“) oder equites („Reiter“) genannt. Diese Reiter seien die persönliche Garde des legendären Gründerkönigs Romulus gewesen.
Die oben angegeben Zahlen scheinen sich jedoch schon während der Zeit des Königtums verändert zu haben, wenn wir den Aussagen des etwa fünf Jahrhunderte später lebenden römischen Historikers Livius Glauben schenken. So habe der König Tarquinius Priscus (der fünfte römische König in der traditionellen Königsliste) die Zahl der Reiter auf 600 verdoppelt. Dies wird von den meisten heutigen Historikern für wahrscheinlich gehalten, da diese Anzahl von Reitern noch zu Beginn der republikanischen Zeit gegeben war. Eine andere Einschätzung der Stärke der Armee während des Königtums geht davon aus, dass um das Jahr 550 v. Chr. die Zahl der Fußsoldaten auf 6000 Mann verdoppelt wurde. Dazu seien noch 2400 leicht bewaffnete Infanteristen hinzugefügt worden sowie die besagten 600 Reiter, was eine Gesamtstärke von 9000 Mann ergeben würde. Die Datierung dieses Zuwachses geht von der Annahme aus, dass die sogenannte Reform des Königs Servius Tullius tatsächlich während dessen Herrschaftszeit durchgeführt wurde, was allerdings gar nicht gesichert ist.
Q
Livius über die Verfassung des Servius Tullius
(Livius 1, 43)
Aus denen, die 100.000 As oder ein noch größeres Vermögen besaßen, stellte er 80 Hundertschaften (centuriae) zusammen, je 40 der älteren und der jüngeren; alle zusammen hießen die erste Klasse; die älteren sollten für den Schutz der Stadt zur Verfügung stehen, die jüngeren sollten im Felde Kriegsdienst leisten; sie hatten an Rüstung zu stellen Helm, Rundschild, Beinschienen, Panzer – alles aus Bronze und dies zum Schutz des Leibes; als Waffen gegen den Feind Lanze und Schwert. Dieser Klasse wurden zwei Hundertschaften Werkmänner beigestellt, die ohne Waffe dienen sollten; sie hatten die Aufgabe, im Krieg das Gerät zu betreuen.
Die zweite Klasse wurde festgesetzt auf ein Vermögen zwischen 100.000 und 75.000 As, und aus ihnen – aus den älteren und jüngeren zusammen – wurden 20 Hundertschaften gebildet; an Waffen hatten sie zu stellen einen Langschild statt des runden und sonst außer dem Panzer alles gleich.
Die dritte Klasse sollte ein Vermögen bis zu 50.000 As haben; auch sie wurde in ebenso viele Hundertschaften und nach dem Unterscheidungsprinzip des Alters eingeteilt; an der Bewaffnung wurde nichts geändert, nur die Beinschienen fielen fort.
In der vierten Klasse befanden sich die Vermögen von 25.000 As; es wurden ebenso viele Hundertschaften gebildet, aber die Bewaffnung geändert: Sie führten lediglich Lanze und Wurfspieß.
Die fünfte Klasse war größer; man formierte sie in 30 Hundertschaften; sie führten Schleudern und Wurfsteine; ihnen wurden die Hornisten und Trompeter angegliedert, auf zwei Hundertschaften verteilt; diese Klasse wurde auf 11.000 As eingeschätzt.
Eine noch geringere Einschätzung hatte die übrige Menge; aus ihr wurde eine Hundertschaft gebildet, die vom Kriegsdienst befreit war.
Nachdem Tullius das Fußvolk auf diese Weise gerüstet und eingeteilt hatte, hob er aus den Vornehmeren der Bürgerschaft 12 Hundertschaften Reiter aus; des Weiteren formierte er aus den von Romulus gebildeten drei Hundertschaften sechs andere, unter Beibehaltung ihrer durch Vogelschau gestifteten Namen. Zum Ankauf von Pferden wurde jedem 10.000 As aus der Staatskasse gegeben; bezüglich des Unterhalts der Pferde wurden sie an die Witwen verwiesen, die einem jeden 2000 As jährlich zahlen sollten. Alle diese Lasten wurden von den Armen auf die Reichen abgewälzt. Dafür erhielten diese mehr politische Rechte, denn es wurde nicht mehr – wie es von Romulus her überliefert war und wie es die nachfolgenden Könige beibehalten hatten – jedem Mann ohne Unterschied ein Stimmrecht von gleichem Gewicht und gleichem Rang verliehen, sondern es wurden Abstufungen gemacht derart, dass zwar keiner vom Recht auf Abstimmung ausgeschlossen erschien, jedoch die Einflussnahme gänzlich den Vornehmen der Bürgerschaft blieb: Die Ritter nämlich wurden zuerst aufgerufen, dann die 80 Hundertschaften der ersten Klasse; ergab sich hier Stimmenungleichheit – was selten der Fall war –, dann die der zweiten Klasse; und fast nie mussten sie so weit hinuntergehen, dass sie zu den untersten Schichten kamen. Man darf sich jedoch nicht wundern, dass die Ordnung, wie sie heute besteht, nach der Vermehrung der Stammeinheiten auf 35 und der Verdoppelung ihrer Zahl durch Hundertschaften der Älteren und Jüngeren mit der von Servius Tullius eingesetzten Zahl nicht mehr zusammenstimmt. Er teilte die Stadt nämlich nach den Bezirken und Hügeln, die bewohnt waren, in vier Teile und nannte diese Teile tribus – wie ich meine, nach dem Wort tributum [Steuer]; denn auch eine gleichbleibende Besteuerung nach dem Vermögen geschah auf seine Veranlassung, und diese Steuerbezirke hatten mit der Gliederung in Hundertschaften und mit deren zahlenmäßiger Stärke nichts mehr zu tun. (Ü: R. Feger)