Читать книгу Vergaberecht für kommunale Bauhöfe - Forum Verlag Herkert GmbH - Страница 15
ОглавлениеBenachrichtigung und Dokumentation
Benachrichtigung der Bieter
Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind und solche, deren Angebote nicht in die engere Wahl kommen, sollen unverzüglich unterrichtet werden. Die übrigen Bieter sind zu unterrichten, sobald der Zuschlag erteilt worden ist (§ 19 Abs. 1 VOB/A, § 19 EU Abs. 1 VOB/A, § 46 UVgO, § 62 VgV).
Unabhängig von vorgenannten Benachrichtigungspflichten haben bei EU-weiten Ausschreibungen gem. § 134 GWB die öffentlichen Auftraggeber die Bieter unverzüglich in Textform zu informieren, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen: über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der vorgenannten Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dokumentation und Vergabevermerk
Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass
• die einzelnen Stufen des Verfahrens,
• die einzelnen Maßnahmen,
• die maßgebenden Feststellungen sowie
• die Begründung der einzelnen Entscheidungen
in Textform festgehalten werden (§ 20 VOB/A, § 20 EU VOB/A, § 6 UVgO, § 8 VgV).
Dazu gehört auch z. B.
• die Dokumentation der Kommunikation mit den Unternehmen und interner Beratungen,
• die Vorbereitung der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen,
• die Öffnung der Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen,
• die Verhandlungen und die Dialoge mit den teilnehmenden Unternehmen sowie
• die Gründe für Auswahlentscheidungen und den Zuschlag.