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Praxisnahe Vergabe für Bauhöfe

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

im privaten Bereich ist das Vorgehen beim Einkauf i. d. R. ganz einfach: Wollen wir etwas haben, dann kaufen wir es ein; möglicherweise beauftragen wir auch jemanden damit, eine Aufgabe für uns auszuführen. Gelegentlich vergleichen wir vorher verschiedene Angebote miteinander und entschieden uns dann für das, das uns am meisten zusagt.

Wird aus dem privaten „Wir“ jedoch ein öffentlicher Auftraggeber, ist die Ausgangssituation eine andere, denn es gibt dafür bestimme Vorgaben zu beachten. Ein öffentlicher Auftraggeber unterliegt bei der Beschaffung von Lieferungen, Dienstleistungen oder Bauleistungen nämlich dem gesetzlichen Vergaberecht, nach dem zum einen ein bestimmter Ablauf eingehalten werden und zum anderen nicht das erstbeste Angebot genommen werden darf, sondern die Auswahl für oder gegen etwas gut begründet sein muss.

Doch sollen Beschaffungen für kommunale Baubetriebshöfe getätigt werden, sind neben den theoretischen Anforderungen des Vergaberechts auch noch ganz praktische Dinge zu beachten. Nicht jedes Fahrzeug erfüllt alle Anforderungen, manches Streusalz passt nicht zur verwendeten Maschine und wer kümmert sich eigentlich um die Baumkontrolle, wenn es niemand aus den eigenen Reihen übernehmen kann?

All diese und noch viele weitere Fragen werden im Buch „Vergaberecht für kommunale Bauhöfe“ beantwortet. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vergaberecht kompakt aufbereitet, damit Sie Ihre nächste Beschaffung rechtssicher durchführen können. Außerdem erhalten Sie wertvolle Praxistipps für die Vergabe an Bauhöfen und können so Ihren Einkauf an dem orientieren, was Sie auch wirklich benötigen.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Beschaffungen an kommunalen Bauhöfen!

Ihr Team von „der bauhofLeiter“ im Namen der Autoren

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Wir freuen uns auf Ihre Nachricht an

redaktion@bauhof-leiter.de

Eine Übersicht zu den Angeboten finden Sie auf

www.bauhof-leiter.de

Vergaberecht für kommunale Bauhöfe

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