Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 113
Entwicklungsgebot
ОглавлениеGeregelt in § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Ein Bebauungsplan ist nur dann rechtlich einwandfrei zustande gekommen, wenn er auf dem gültigen Flächennutzungsplan fußt und dessen Aussagen umsetzt und konkretisiert. Dabei ist aber zu beachten, dass der Flächennutzungsplan in seinen planerischen Aussagen von vornherein erheblich unschärfer ist als der spätere Bebauungsplan. Daraus folgt, dass der Bebauungsplan durchaus von dem notwendig groben Raster sachlich und räumlich abweichen darf, solange die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans gewahrt bleibt.