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Europäisches Parlament

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Hervorgegangen aus der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde das Parlament erstmals 1979 in allgemeiner und direkter Wahl gewählt. Im Vertrag von Lissabon (2009) wurde die Anzahl der Sitze auf 751 festgelegt. Nach dem Brexit sinkt die Anzahl der Abgeordneten auf 705. 46 der 73 britischen Sitze werden für mögliche Erweiterungen in Reserve gestellt. 27 Sitze werden auf 14 leicht unterrepräsentierte EU-Länder verteilt. Die Sitzverteilung erfolgt in Fraktionen. In den meisten Fällen übt das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis gemeinsam mit dem Rat der EU aus.

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