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Finanzhoheit

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Die Finanzhoheit der Kommunen ist wichtiger Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts. Sie gibt den Kommunen im Rahmen der Gesetze die Befugnis, die notwendigen Mittel zu beschaffen und über deren Verwendung zu entscheiden. Gemeinden erheben in Ausübung ihrer Finanzhoheit Gebühren, Beiträge und Steuern. Sie stellen den Haushalt auf und bewirtschaften ihr Vermögen.

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