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Fiskalvertrag

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Die Bundesrepublik Deutschland wie auch die EU-Länder verpflichten sich durch den Fiskalvertrag zur Einführung strikter nationaler Schuldenregeln. Damit wird sichergestellt, dass die gesamtstaatliche Haushaltslage ausgeglichen ist oder einen Überschuss aufweist. Der Vertrag sieht vor, dass ab 2014 ein gesamtstaatliches strukturelles Defizit von 0,5 % (bisher 3 %) des nominalen BIP (2018: 3,39 Bill. €) nicht übersteigt, solange die Schuldenquote nicht deutlich unter 60 % liegt. Deutschland kommt seit 2014 ohne Neuverschuldung aus und die Gesamtverschuldung liegt Ende 2019 bei 59 %. Ab 2020 sind auch die Länder und Kommunen an den Fiskalvertrag gebunden!

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