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Gebietskörperschaft

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Gebietskörperschaft ist die mitgliedschaftlich organisierte juristische Person des öffentlichen Rechts, die alle auf ihrem Gebiet lebenden Menschen als Angehörige erfasst. Als juristische Person ist die Gebietskörperschaft rechtsfähig, parteifähig und prozessfähig. Gemeinden, Landkreise und Bezirke können daher als solche Eigentum erwerben, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.

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