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Generalunternehmer

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Der Generalunternehmer ist alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Er übernimmt Aufträge für mehrere Gewerke, ohne diese alle selbst auszuführen; stattdessen bedient er sich hierfür aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Auftraggeber eines oder mehrerer Subunternehmer oder Nachunternehmer. Der Generalunternehmer trägt für die Gesamtleistung die Verantwortung.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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