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Finanzzuweisungen

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Pauschaler Ausgleich der Kosten, die den Gemeinden und Landkreisen bei der Durchführung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises entstehen. Kreisangehörige Gemeinden und Landkreise erhalten in Bayern einen Kopfbetrag von je 18,42 €, kreisfreie Städte 36,84 €. Den Landkreisen wird daneben noch das volle Aufkommen der vom Landratsamt festgesetzten Kosten überlassen. Gemeinden erhalten noch das Aufkommen der von ihnen erhobenen Verwarnungsgelder und Geldbußen. Hinzu kommen Pauschalzuweisungen für verschiedene Aufgaben.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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