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Geschossflächenzahl (GFZ)
ОглавлениеGeregelt in § 20 Abs. 2 BauNVO. Die Geschossflächenzahl ist eine Festsetzung für das Maß der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschossfläche ist dabei nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen zu ermitteln, es sei denn der Bebauungsplan bestimmt, dass Aufenthaltsräume in anderen als Vollgeschossen mitgerechnet werden. Setzt der Bebauungsplan beispielsweise eine GFZ von 0,8 fest, können auf einem 1.000 m² großen Baugrundstück 800 m² Geschossfläche entstehen.