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Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt und erhoben. Die Finanzämter ermitteln die Besteuerungsgrundlagen und erlassen einen Gewerbesteuermessbetragsbescheid. Unter Anwendung des durch Satzung festgelegten Hebesatzes setzt die Gemeinde die Steuer fest. Bei mehreren Betriebsstätten wird der Steuermessbetrag auf die betroffenen Gemeinden zerlegt. Aufkommen 2018 in Bayern: 10.566 Mio. € wovon die Gewerbesteuerumlage von 1.980 Mio. € an Bund und Land abzuführen ist. Das Gewerbesteueraufkommen netto 2018 beträgt somit: 8.586 Mio. € in Bayern.

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