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Grunderwerbsteuer/Grunderwerbsteuerverbund
ОглавлениеDie Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und besteuert den Grundstücksverkehr. Der Steuersatz beträgt 3,5 %. Die Kommunen sind an diese Landessteuer mit 8/21 (38 %) beteiligt. Kreisfreie Städte und Große Kreisstädte erhalten den Kommunalanteil in voller Höhe. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 3/7 und Landkreise 4/7 des Kommunalanteils. Maßgebend ist jeweils das örtliche Aufkommen. Der Kommunalanteil beträgt in Bayern 2019 voraussichtlich 738 Mio. €.