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Grundflächenzahl (GRZ)

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Geregelt in § 19 Abs. 1 BauNVO. Die Grundflächenzahl ist eine Festsetzung für das Maß der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche eines Baugrundstücks überbaut werden dürfen. So dürfen bauliche Anlagen beispielsweise bei einer GRZ von 0,3 bei einem Baugrundstück mit 1.000 m² 300 m² überdecken.

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