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Grundsteuer
ОглавлениеDie Grundsteuer besteuert den in der Gemeinde liegenden Grundbesitz. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A (Aufkommen 2018: 86,4 Mio. €) für die übrigen Grundstücke die Grundsteuer B (Aufkommen 2018: 1.782,2 Mio. €). Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt und erhoben. Das Finanzamt errechnet den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag. Unter Anwendung des durch Satzung festgelegten Hebesatzes setzt die Gemeinde die Grundsteuer fest. Ab 2025 soll ein neues Erhebungsverfahren angewandt werden, das Ende 2019 durch den Gesetzgeber festgelegt wurde.