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Große Kreisstadt
ОглавлениеKreisangehörige Gemeinde, der jedoch bestimmte Aufgaben des Landratsamts als Staatsbehörde durch Rechtsverordnung übertragen sind. Große Kreisstädte sind frühere kreisfreie Städte, die im Rahmen der Gebietsreform ihre Kreisfreiheit verloren haben bzw. als kreisangehörige Gemeinde zu Großen Kreisstädten erhoben wurden. Sie haben bestimmte Aufgaben erhalten und unterliegen im Bereich der übertragenen Aufgaben einer besonderen Fachaufsicht gem. Art. 115 Abs. 2 GO.