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Imperatives Mandat

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Das imperative Mandat ist ein an den Willen und das Interesse der jeweiligen Wähler gebundener Auftrag des gewählten Repräsentanten. Dieser entscheidet in der Beschlusskörperschaft, in die er gewählt wurde, entsprechend der Interessenlage seiner Wählerschaft. Das imperative Mandat steht im Gegensatz zum freien Mandat, bei dem der Repräsentant nur seinem Gewissen unterworfen ist.

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