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Hoheitliches Handeln

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Wenn der Staat oder Hoheitsträger einseitig gegenüber Dritten handeln werden sie hoheitlich tätig. Eine hoheitliche Tätigkeit ist der Erlass eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder Satzung. Aber auch der Gebührenbescheid, die Baugenehmigung sind hoheitliche Rechtsakte. Man nennt diese einseitigen hoheitlichen Rechtsakte auch Verwaltungsakt. Daneben gibt es aber auch vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Der öffentlich-rechtliche Erschließungs- und Folgekostenvertrag ist dafür ein Beispiel.

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