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Festlegungssatzung

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Geregelt in § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. In der Festlegungssatzung kann die Gemeinde bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn diese Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind. Bebaute Bereiche sind Bebauungszusammenhänge, denen die Ortsteileigenschaft – noch – fehlt. Die Festlegungssatzung ersetzt diese Ortsteileigenschaft. Aus der vormaligen Splittersiedlung im Außenbereich wird ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn des § 34 BauGB. Ein Hinausgreifen in den Außenbereich aus dem Bebauungszusammenhang hinaus ist aber mit der Festlegungssatzung nicht möglich. Dazu bedürfte es einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

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