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Europäische Bürgerinitiative

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Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurde die Europäische Bürgerinitiative eingeführt, um die Bürger stärker an den Entscheidungsprozessen der EU teilnehmen zu lassen. Unionsbürger haben damit die Möglichkeit, die EU-Kommission zur Unterbreitung eines Vorschlags aufzufordern. Voraussetzung ist, dass ihre Anzahl mindestens eine Million beträgt und dass es sich dabei um Staatsangehörige einer Mindestanzahl von Mitgliedstaaten handelt. Näheres ist in einer Verordnung geregelt.

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