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Allgemeiner Steuerverbund
ОглавлениеUnter einem Steuerverbund versteht man die Beteiligung der Kommunen mit einem bestimmten Prozentsatz an bestimmten staatlichen Einnahmen. Beim allgemeinen Steuerverbund sind die Kommunen an den Einnahmen des Landes aus der Einkommen- und Lohnsteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuerumlage abzüglich der Leistungen im Länderfinanzausgleich beteiligt. Dieser Anteil beträgt in Bayern 12,75 %. Aus dem allgemeinen Steuerverbund werden in erster Linie die Schlüsselzuweisungen finanziert.