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Altersteilzeit

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Im Altersteilzeitgesetz finden sich Regelungen über die Regelung der Arbeitszeit im Übergang zur Rente. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit bei angepasster Bezahlung eine gewisse Zeit vor Renteneintritt nur mehr mit reduzierter Arbeitszeit zu arbeiten oder im Blockmodell eine gewisse Zeit voll zu arbeiten, und dann bis zum Renteneintritt bei Bezahlung von der Arbeitsleistung freigestellt zu werden. Vgl. Teil 4 3.4.2.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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