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Aufgabendelegation

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Als Aufgabendelegation bezeichnet man die Übertragung von Aufgaben an eine Arbeitseinheit oder auch im staatlichen Bereich auf einen anderen, als den primär zuständigen Rechtsträger. So ist etwa das Passwesen eigentlich eine Bundesangelegenheit. Der Bund hat die damit verbundene Verwaltungsarbeit aber an die Kommunen delegiert (= übertragen). Auch der Bürgermeister und die Kollegialorgane können eigene Aufgaben delegieren, Art. 39, 43 BayGO.

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