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Baulinie

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Geregelt in § 23 Abs. 2 BauNVO. Die Baulinie ist eine Festsetzung über die überbaubaren Grundstücksflächen. Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden. Lediglich ein geringfügiges Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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