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Außenbereich

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Geregelt in § 35 BauGB. Der Außenbereich ist einer der drei planungsrechtlichen Bereiche (Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, Außenbereich, Innenbereich). Er stellt die Auffangkategorie bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Einzelbauvorhaben dar. Außenbereich ist damit jede Fläche, die nicht qualifiziert überplant ist und keinem im Zusammenhang bebauten Ortsteil angehört. Damit zählen auch Flächen innerhalb einer Splittersiedlung, der die Ortsteileigenschaft fehlt, zum Außenbereich.

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