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Baumassenzahl (BMZ)

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Geregelt in § 21 Abs. 1 BauNVO. Die Baumassenzahl ist eine Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung. Sie gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bedeutung hat die BMZ vor allem in Gewerbe- und Industriegebieten.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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