Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 24

Aufsichtsbehörden

Оглавление

Aufsichtsbehörden nennt man die gesetzlich dazu benannten Kontrollbehörden. Die Rechts- und Fachaufsicht über kreisangehörige Kommunen führt das staatliche Landratsamt. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Kommunen führen die Bezirksregierungen, die Rechtsaufsicht über die Bezirke das Staatsministerium des Innern. Vgl. Teil 4 5.7.1.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

Подняться наверх