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Aufsichtsbehörden
ОглавлениеAufsichtsbehörden nennt man die gesetzlich dazu benannten Kontrollbehörden. Die Rechts- und Fachaufsicht über kreisangehörige Kommunen führt das staatliche Landratsamt. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Kommunen führen die Bezirksregierungen, die Rechtsaufsicht über die Bezirke das Staatsministerium des Innern. Vgl. Teil 4 5.7.1.