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Bauleitplanung

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Geregelt in § 1 ff. BauGB. Die Bauleitpläne sind die planerischen Instrumente zur Umsetzung der gemeindlichen Planungshoheit. Man unterscheidet den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Die wesentlichen inhaltlichen Bindungen der Bauleitpläne sind in § 1 Abs. 3 bis Abs. 7 BauGB sowie in § 1a BauGB enthalten.

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