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Bauweise

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Geregelt in § 22 BauNVO. Man unterscheidet die offene, die geschlossene und die atypische Bauweise. In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet, in der geschlossenen Bauweise ohne seitlichen Grenzabstand. Im Bebauungsplan kann auch eine atypische Bauweise festgesetzt, also z. B. bestimmt werden, dass an die hintere Grundstücksgrenze gebaut werden muss oder dass ein einseitiger Grenzausbau zulässig ist.

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